- 05.04.2013, 12:17:09
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Universitätsfinanzierung NEU - Gezielte Informationsmaßnahmen begleiten Neuregelung
Minister Töchterle und Vizerektor Polaschek informierten über konkrete Ausgestaltung in den bekannten Studienfeldern - Registrierung beginnt einheitlich am 15. April

Utl.: Minister Töchterle und Vizerektor Polaschek informierten über
konkrete Ausgestaltung in den bekannten Studienfeldern -
Registrierung beginnt einheitlich am 15. April =
Wien (OTS) - Nach dem Beschluss der schrittweisen Implementierung der
kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen
Universitätsfinanzierung nimmt die Ausgestaltung der Neuregelung in
den betreffenden Studienfeldern (Biologie und Biochemie, Architektur
und Städteplanung, Pharmazie sowie Management und Verwaltung,
Wirtschaft und Verwaltung und Wirtschaftswissenschaften; in der
Informatik verzichten alle anbietenden Universitäten auf
Aufnahmeverfahren) konkrete Formen an. "Unser zentrales Ziel ist es,
die Studiensituation für Studierende zu verbessern. Mit der
Neuregelung in besonders stark nachgefragten Fächern, die eine
Festlegung von Kapazitäten, die Möglichkeit von Aufnahmeverfahren
sowie zusätzliche Professoren bringt, leisten wir einen ersten
wichtigen Schritt", so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr.
Karlheinz Töchterle. Er informierte heute gemeinsam mit Vizerektor
Dr. Martin Polaschek (Universität Graz; Vorsitzender des Forums Lehre
in der Universitätenkonferenz) über die Neuregelungen und die
geplanten Informationsmaßnahmen, die nun in Hinblick auf den
einheitlichen Beginn der Registrierung am 15. April voll anlaufen.
"Auch wenn sich die betroffenen Rektorate weitergehende Regelungen im
Rahmen der UG-Novelle gewünscht hätten, haben wir im Rahmen des
Forums Lehre schon Wochen vor dem Beschluss im Nationalrat mit den
Vorbereitungen begonnen und uns um eine möglichst einheitliche
Vorgangsweise bemüht", erklärt Vorsitzender Polaschek.
Neben Aktivitäten der einzelnen Universitäten sind auch seitens des
Ministeriums, der Universitätenkonferenz sowie der ÖH in den
kommenden Wochen gezielte Informations- und Kommunikationsmaßnahmen
geplant. Alle Maturantinnen und Maturanten werden durch einen
gemeinsamen Brief von Unterrichtsministerin Dr. Claudia Schmied und
Wissenschaftsminister Dr. Karlheinz Töchterle direkt informiert.
Weiters wird es ab kommenden Montag gemeinsam von Ministerium, uniko
und ÖH Inserate in mehreren Printmedien geben, um (angehende)
Studierende auf die Neuregelung aufmerksam zu machen. Ein Fokus der
Informationsarbeit liegt auch im Online-Bereich, in jenen Foren, wo
sich die Zielgruppe der Maturant/innen und potentiellen
Studienanfänger/innen bewegt. Die Homepage www.studienbeginn.at wurde
überarbeitet und aktualisiert. Übersichtlich und immer am aktuellsten
Stand wird hier angeführt und aufgelistet, wie angehende Studierende
zielsicher zur Registrierung für ihr Wunschstudium kommen. Neu ist
etwa der "Studienfinder", der mit wenigen Mausklicks ermöglicht, sich
über die Voraussetzungen für ein Studium am jeweiligen Studienort zu
informieren.
Am 15. April beginnt die Frist für die Registrierung, die im
Studienfeld Wirtschaft am 31. Mai, in Architektur und Städteplanung
am 14. Juni und in Biologie und Biochemie sowie Pharmazie am 2.
August endet. Nach einer Nachfrist, in der die Universitäten
eventuell noch freie Plätze mit Studienwerbern/innen "auffüllen", die
bereits an einem anderen Standort in diesem Studienfeld registriert
sind, finden etwaige Aufnahmeverfahren statt. Diese kommen dann
zustande, wenn es tatsächlich mehr Studienbewerber/innen als zur
Verfügung stehende Plätze gibt. Die Termine dafür sind ebenso bereits
festgelegt (Wirtschaft: 9. Juli; Architektur und Städteplanung: 22.
Juli; Biologie und Biochemie: 5. September; Ernährungswissenschaften:
6. September; Pharmazie: 9. September).
Stichwort Studienplatzfinanzierung und Testphase in fünf
Studienfeldern
Die Universitätsfinanzierung Neu wurde zwischen den
Koalitionsparteien unter der Prämisse ausverhandelt, dass es
österreichweit insgesamt nicht weniger Studienplätze geben wird. Die
Anzahl von Studienanfängerplätzen, die die Universitäten in den fünf
Studienfeldern zur Verfügung stellen müssen, wird gesetzlich
festgelegt; die Plätze pro Studienfeld/Universität wurden zwischen
dem Ministerium und der jeweiligen Universität in Gesprächen fixiert.
Ab deren Überschreiten haben die Universitäten die Möglichkeit für
ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder die Auswahl der
Studierenden bis längstens ein Semester nach der Zulassung. Dieses
Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren kann die Universität weitgehend
autonom gestalten, wie das auch in anderen Fächern (bspw. Kunst,
Sport, Publizistik) bereits jetzt schon der Fall ist. Gewisse
Vorgaben sind gesetzlich festgelegt, zum Beispiel die verpflichtende
Registrierung der Studienwerber/innen (Start 15. April), die
mehrstufige Ausgestaltung der Aufnahme- und Auswahlverfahren und die
rechtzeitige Bekanntgabe des Prüfungsstoffes (vier Monate vor der
Prüfung).
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