• 04.04.2013, 13:15:48
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Leitl/Roth: Österreichs Unternehmen durch besseren und einfacheren Zugang zu alternativen Finanzierungen stärken

Wirtschaftskammer legt Maßnahmenpaket für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft neu, Crowdfunding und Erleichterungen für Business Angels und Venture Capital vor

Höhe der Prospektpflicht (in Euro)

Utl.: Wirtschaftskammer legt Maßnahmenpaket für
Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft neu, Crowdfunding und
Erleichterungen für Business Angels und Venture Capital vor =

Wien (OTS/PWK198) - Die nach wie vor bestehenden Unsicherheiten im
weltweiten Finanzsystem und strengere Regulierungsvorschriften für
die Kreditwirtschaft - Stichwort Basel II/III - machen vor allem für
kleine und mittlere Unternehmen den Zugang zu Fremdfinanzierungen
immer schwieriger. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) fordert
daher den Ausbau alternativer Finanzierungsformen und hat dazu nun
konkrete Vorschläge für ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt, das
unter anderem die Wiederbelebung der
Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft, moderne Rahmenbedingungen für
Crowdfunding und Bürgerbeteiligungsmodelle sowie Anreize zur
Forcierung von Business Angels und Venture Capital umfasst.

"Die Nabelschnur der innovativen österreichischen Unternehmen zum
Finanzmarkt wird immer dünner und schwächer. Gerade bei jungen und
innovativen Unternehmen agieren die Banken zurückhaltend, wenn vom
Unternehmen nicht ausreichend Sicherheiten bereitgestellt werden. Wir
wollen, ja wir müssen diese Nabelschnur wieder stärker machen",
betonte Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl und verwies
darauf, dass die Nutzung alternativer Finanzierungsformen in
Österreich sowohl im Vergleich zu den USA als auch im Vergleich zum
EU-Schnitt deutlich unterentwickelt ist. In den Vereinigten Staaten
wurde 2012 mit mehr als 20 Mrd. Euro mehr als fünf Mal so viel
Beteiligungskapital für junge, innovative rasch wachsende Unternehmen
bereitgestellt wie in der EU (knapp 4 Mrd. Euro). Und in Österreich
ist der Anteil der Risikofinanzierung noch deutlich geringer als im
EU-Schnitt.

"Die Verwirklichung innovativer und dynamischer Ideen ist
maßgeblich von der Finanzierung abhängig. Das Problem von
Jungunternehmen ist, dass sie keine Sicherheiten haben und somit kaum
eine Bankenfinanzierung ergattern können. 2/3 der Jungunternehmen
beurteilen ihre Möglichkeiten zu Fremdkapital zu kommen als schlecht.
Zugleich halten 89 Prozent dieser Unternehmen eine Bankenfinanzierung
für wichtig, weil sie sonst gar keinen Zugang zu Kapital haben",
sagte Markus Roth, Vorsitzender der Jungen Wirtschaft in der WKÖ. Es
sei daher unbedingt notwendig, die Möglichkeiten für alternative
Finanzierungsformen zu verbessern. "Aktuell werden in Österreich nur
rund 124 Mio. Euro in Risikokapital investiert, aber über 479 Mrd.
Euro sind in Immobilien, Stiftungen, Wertpapiere etc. gebunden.
Zugleich müssen innovative Unternehmen für die Realisierung ihrer
Ideen immer öfter ins Ausland gehen. Unser Ziel ist 'Kematen statt
Cayman's'."

Eine Arbeitsgruppe von WKÖ und Junger Wirtschaft mit externen
Experten, betroffenen Unternehmen und Experten der WKÖ hat nun
konkrete Vorschläge vorgelegt, um alternative Finanzierungsformen zu
forcieren. Um Crowdfunding auf rechtlich sichere Beine zu stellen,
schlägt die WKÖ eine Änderung des Begriffs des "Einlagengeschäfts" im
Bankwesengesetz vor, wonach die Finanzierung realwirtschaftlicher
Projekte wie etwa der Kauf einer Maschine dem Unternehmen vorbehalten
und nicht als Bankgeschäft angesehen wird. Im Kapitalmarktgesetz soll
es statt der bisherigen Untergrenze für die Prospektpflicht von
100.000 Euro ein "Phasing in" geben, bei dem der von der EU
vorgegebene Spielraum genützt wird: Demnach soll es eine
Informationspflicht "Mini" für Projekte ab 500.000 Euro (anstatt der
bisherigen 100.000 Euro-Grenze), eine erweiterte Informationspflicht
("Midi") für Projekte ab 2,5 Mio. Euro und die Prospektpflicht
("Maxi") erst ab der von der EU schon derzeit zugelassenen
Untergrenze von 5 Mio. Euro geben.

Für die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft, die aus
beihilfenrechtlichen Gründen ausläuft, schlägt die WKÖ ein
flexibleres und modernes Nachfolgemodell vor, das sich an aktuellen
Überlegungen der EU-Kommission orientiert. Demnach könnte die
Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft neu pro Unternehmen maximal 10
Mio. Euro investieren, wobei die Beteiligung höchsten 49 Prozent
ausmachen kann. Mindestens 70 Prozent des Kapitals sollen in
Unternehmen finanziert sein, die steuerlichen Vorteile der MFG würden
erhalten bleiben. "Der Fokus sind hier vor allem mittlere
Unternehmen, während es bei Crowdfunding vor allem um kleinere
Unternehmen und start-ups geht", so Leitl. Um Business
Angels-Investments zu forcieren, fordern die WKÖ und die JW einen
Freibetrag in Höhe von 50.000 Euro.

Die Vorschläge der WKÖ-Arbeitsgruppe werden nun mit den
wahlwerbenden Gruppen finalisiert und sollen noch im April dem
Parlament in Form eines gemeinsamen Berichts übergeben werden. "Ziel
ist ein Initiativantrag aller Parteien des Nationalrats und eine
einstimmige Beschlussfassung noch vor der Nationalratswahl im
Herbst", so Leitl.

Zur Causa Staudinger/Finanzmarktaufsicht (FMA) betonten sowohl
Roth als auch Leitl, dass sich beide Seiten natürlich an Gesetze zu
halten haben. Mit einer Novelle zur Einführung von Crowdfunding sei
nun die Chance gegeben, alternative Finanzierungsformen auch in
Österreich auf gesetzlich sichere Beine zu stellen. (SR)

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