• 03.04.2013, 14:40:31
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Uni-Kollektivvertrag: Ein voller Erfolg

Verhandlungen für 2013 abgeschlossen

Utl.: Verhandlungen für 2013 abgeschlossen =

Wien (OTS) - Die Verhandlungsteams des Dachverbandes der
Universitäten und der GÖD haben sich - nach mehrmals unterbrochenen
Verhandlungen seit dem Oktober 2012 - am Osterdienstag auf folgenden
Abschluss geeinigt:

Valorisierung der Gehälter

Die Gehälter werden mit Wirkung vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember
2013 für Vollzeitbeschäftigte staffelwirksam um Euro 30,- pro Monat
erhöht (die Lehrlingsentschädigung ist in angepasster Weise
Bestandteil der Lösung). Mit der Staffelwirksamkeit ist abgesichert,
dass diese Gehaltssteigerung auf Dauer wirksam bleibt (und nicht wie
vom Dachverband monatelang gefordert, mit Ablauf des Jahres 2013 als
Berechnungsbasis für die nächste Erhöhung verloren geht).

6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr

Das Urlaubsausmaß wird ab dem 43. Lebensjahr - abhängig von der
Beschäftigungsdauer - auf 6 Wochen erhöht: "Alle ArbeitnehmerInnen
der Universität, die bis 31.12. des jeweiligen Jahres das 43.
Lebensjahr vollendet haben und die bei Vollendung des 43.
Lebensjahres bereits sechs Jahre bei der jeweiligen Universität in
einem Arbeitsverhältnis beschäftigt waren, stehen 28 Urlaubstage zu.
Ab zehnjähriger Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis an der
jeweiligen Universität erhöht sich für diese ArbeitnehmerInnen das
Urlaubsausmaß auf 30 Tage."

Väterkarenz

Der KV-Beschäftigte kann Beginn und Dauer dieses Karenzurlaubes
bis zum Ausmaß von 4 Wochen frei wählen und hat dies spätestens 2
Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bekanntzugeben und in
weiterer Folge die anspruchsbegründenden sowie die
anspruchsbeendenden Umstände darzulegen. In dieser Zeit bleibt der
bisherige Sozialversicherungsschutz aufrecht, und zwar unter
gänzlicher Übernahme der Beitragslast durch die Dienstgeberin.

Verpartnerung

Die sozialen Errungenschaften (z.B. Pflegefreistellung) der
Bestimmungen über die "eingetragene Partnerschaft" werden in den KV
übernommen.

§ 99 Abs. 3 UG 2002 (Berufung von habilitiertem
Universitätspersonal)

Für habilitierte UniversitätslehrerInnen im Beamtenverhältnis, die
eine Professur gem. UG 2002 übernehmen, wird eine die
Sozialversicherungspflicht entlastende Regelung geschaffen.

Dieser Verhandlungserfolg ist in erheblichem Umfang den
Betriebsräten und GewerkschafterInnen zu verdanken.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NOB

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