- 02.04.2013, 12:54:37
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ÖPAV: Klare Standards bei Lobbying-Gesetz nötig
Österreichische Public Affairs-Vereinigung fordert Reparatur des Lobbying-Gesetzes (LobbyG)
Utl.: Österreichische Public Affairs-Vereinigung fordert Reparatur
des Lobbying-Gesetzes (LobbyG) =
Wien (OTS) - Mit 31.3.2013 ist die Übergangsfrist für die Eintragung
bestimmter Lobbying-Tätigkeiten in das öffentliche Lobbying-Register
abgelaufen. Wegen unklarer Regeln und zahlreicher Ausnahmen sind
viele Interessenvertreter/innen noch nicht registriert. Um klare
rechtliche Standards zu schaffen, fordert die Interessenvertretung
der Public Affairs-Manager ÖPAV eine Reparatur des Gesetzes.
Seit Inkrafttreten des neuen Lobbying-Gesetzes am 1.1.2013 gilt
eine Registrierungspflicht für alle Lobbying-Tätigkeiten, die ab
Jahresbeginn 2013 erbracht werden. Für Personen und Unternehmen, die
bereits vor dem 1.1.2013 als Interessenvertreter/innen tätig waren,
gab es bis 31.3.2013 eine Übergangsfrist zur Eintragung in das
Lobbying-Register. "Trotz zahlreicher Informationsveranstaltungen zum
neuen Lobbying-Gesetz, Checklisten und sogar persönlicher Beratung
durch die ÖPAV, haben sich bisher noch bei weitem nicht alle
professionellen Interessenvertreter/innen in das Register
eingetragen. Die unklare Formulierung des Gesetzes führt zu
Unsicherheiten bei den betroffenen Personen und Unternehmen. Wir
fordern daher den Gesetzgeber auf, das Gesetz zu novellieren und
klare rechtliche Standards für alle Lobbying-Tätigkeiten zu
schaffen", erklärt Feri Thierry, Präsident der österreichischen
Public Affairs Vereinigung (ÖPAV). Die ÖPAV ist die
Interessenvertretung der Public Affairs-Verantwortlichen in
Unternehmen, Verbänden und NGOs sowie selbständigen Public
Affairs-Berater/innen.
Unklare Gesetzesformulierungen lösen Unsicherheit aus
"Das Gesetz hat sein Ziel, einen Überblick über alle
Lobbyist/innen und Interessenvertreter/innen in Österreich zu geben,
bisher leider deutlich verfehlt. Wir schätzen, dass es in Österreich
etwa 2.500 hauptberufliche Interessenvertreter/innen gibt, derzeit
sind nur knapp 500 registriert. Der weit überwiegende Teil dieser
2.500 Personen sind von der Eintragungspflicht gar nicht erfasst.
Darüber hinaus ist es trotz aller Bemühungen von Seiten der ÖPAV und
des Bundesministeriums für Justiz nicht gelungen, die Unsicherheiten
bei den vom Gesetz betroffenen Personen und Unternehmen auszuräumen.
Nur klare, einheitliche Standards für alle Lobbying-Tätigen können
diese Schieflage beseitigen. Wir appellieren deshalb an das
Parlament, das Gesetz dringend zu überarbeiten", so Thierry.
ÖPAV-Mitglieder unterliegen strengem Verhaltenskodex
Das mit 1.1.2013 in Kraft getretene Lobbying- und
Interessenvertretungs-Transparenzgesetz enthält neben der
Offenlegungspflicht für bestimmte Lobbying-Tätigkeiten auch die
Verpflichtung für Public Affairs-Tätige sich einem Verhaltenskodex zu
unterwerfen. Feri Thierry dazu: "ÖPAV Mitglieder haben hier mit dem
ÖPAV-Verhaltenskodex bereits Rechtssicherheit." Denn Mitglieder der
ÖPAV arbeiten nicht nur nach den Regeln des neuen Lobbying-Gesetzes,
sondern verpflichten sich darüber hinaus einem strengen
Verhaltenskodex. So gilt beispielsweise eine strenge Unvereinbarkeit
zwischen professioneller Interessenvertretungstätigkeit und einem
Mandat oder einer Funktion in der Verwaltung (weit über die
gesetzliche Regelung hinaus). "Mit unserem 2012 beschlossenen
Verhaltenskodex sind wir Vorreiter in Sachen Transparenz und
Professionalität. Eine weitreichende Transparenz der
Lobbying-Tätigkeiten in Österreich kommt der gesamten Branche zu
Gute. In diesem Sinne sollte das Lobbying-Gesetz klare Standards für
alle in der Branche tätigen Personen und Unternehmen festlegen", so
Thierry.
Mehr über die Österreichische Public Affairs Vereinigung finden
Sie unter: www.oepav.at
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