- 01.04.2013, 16:03:43
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Der Österreichische Hundehalterverband (ÖHV) fordert neuerlich ein generelles Abschussverbot von Hunden und Katzen durch Jäger
ÖHV-Präsident: "Es reicht! Wir müssen endlich unsere Hunde und Katzen durch eine Novelle des Tierschutzgesetzes schützen!"
Utl.: ÖHV-Präsident: "Es reicht! Wir müssen endlich unsere Hunde und
Katzen durch eine Novelle des Tierschutzgesetzes schützen!" =
Maria Anzbach (OTS) - Die Abschüsse von (vermeintlich wildernden)
Haushunden und Katzen durch Jäger hören nicht auf. Nach Abschüssen
von Familienhunden in Salzburg und Niederösterreich wurde nun am
Ostersonntag im Burgenland ein Beagle in der Nähe seiner Besitzer
während eines Spaziergangs von einem Jäger erschossen.
"Es reicht! Die Situation ist unerträglich geworden!", sagt der
Präsident des Österr. Hundehalterverbandes, der Arzt Dr. Hans Mosser,
und verweist auf die Unterschriftenaktion des Verbandes gegen den
Abschuss von Hunden und Katzen durch Jäger, in der insgesamt 12.404
Unterschriften (6.524 online und 5.880 in Papierform) gesammelt
wurden. Das Anliegen wurde in einem offenen Brief an
Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer gerichtet.
Bisher erlauben die Landesjagdgesetze Jägern, (vermeintlich)
wildernde Haushunde und Katzen abzuschießen. Dabei wird kein
Unterschied zwischen freiem Raubzeug in der Natur (wie Fuchs oder
Dachs) und einem (vermeintlich) wildernden Hund oder einer Katze
gemacht. Tatsächlich aber sei hier eine "Rechtsgüterabwägung"
erforderlich, so der Hundehalterverband, da ein Hund oder eine Katze
rechtlich einem Bürger gehöre und zumeist ein geliebtes Mitglied
seiner Familie sei. Durch eine Novelle des Tierschutzgesetzes könne
das Abschussverbot österreichweit realisiert werden, so der
Hundehalterverband.
Unterstützt wird die Forderung durch ein Mitglied des Expertenrates
des Hundehalterverbandes, den weltweit anerkannten Wissenschaftler
und Leiter des Wolf Science Centers in Ernstbrunn, Univ.-Prof. Dr.
Kurt Kotrschal. Er hält es für einen "unhaltbaren Zustand, dass Jäger
'wildernde' Hunde - tatsächliche oder angebliche - abschießen dürfen.
Denn erstens ist es schwierig nachzuvollziehen, ob der Hund
tatsächlich Wild verfolgte, zweitens sind Hunde ganz wichtige
Sozialpartner für ihre Menschen und sie einfach abzuschießen bedeutet
eine beispiellose Geringschätzung der Gefühle anderer", so Kotrschal.
"Natürlich hört Tierschutz nicht beim Hund auf", sagt der
ÖHV-Präsident, "daher sollen die Halter von Hunden und Katzen, die
tatsächlich wildern, auch mit einer Geldstrafe belegt werden und ggf.
Schadenersatz leisten. Doch sollen nicht länger Hunde oder Katzen
für die Fehler ihrer Halter mit dem Leben bezahlen müssen."
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