- 25.03.2013, 09:32:54
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Berlakovich: Mit neuer Off-Road Verordnung wird Feinstaubbelastung weiter gesenkt
Verordnung über die Beschränkung mobiler, emissionsstarker Maschinen komplettiert das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L)
Utl.: Verordnung über die Beschränkung mobiler, emissionsstarker
Maschinen komplettiert das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) =
Wien (OTS) - Mit der sogenannten Off-Road-Verordnung wurde die letzte
einer Reihe von Verordnungen zum Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L)
in Kraft gesetzt. Sie regelt die Verwendung und den Betrieb von
mobilen technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten - wie
insbesondere Baumaschinen - in Gebieten mit hoher Feinstaubbelastung.
"Mit dieser Verordnung hat der Bund einen weiteren Schritt zur
Verringerung der Feinstaubbelastung und zur Verbesserung der
Luftqualität in Österreich gesetzt", so Umweltminister Berlakovich.
"Das Immissionsschutzgesetz-Luft hat damit deutlich an Schlagkraft
gewonnen!"
Die Verwendung von alten Maschinen und Geräten mit hohen
Partikelemissionen in den sogenannten Feinstaub-Sanierungsgebieten
wird nach dieser Verordnung gemäß IG-L schrittweise beschränkt. Diese
Beschränkung wird stufenweise zwischen Oktober 2013 und Oktober 2019
auf immer bessere Abgasklassen ausgedehnt. Schlussendlich dürfen in
diesen Sanierungsgebieten nur mehr neuere Maschinen mit deutlich
geringeren Partikelemissionen verwendet werden. Bereits im Jahr 2015
ist durch diese Verordnung mit einer Verringerung der
Partikelemissionen aus dem Bereich der mobilen Maschinen und Geräte
um etwa ein Fünftel zu rechnen.
Der Zeitplan wurde so gewählt, dass zu den jeweiligen Terminen
bereits die neueste Generation von Motoren mit besonders geringen
Partikelemissionen zur Verfügung steht. Darüber hinaus wurde den
Betreibern der Maschinen die Möglichkeit eingeräumt, die Motoren mit
Partikelfiltersystemen nachzurüsten. So können auch sehr alte
Dieselmotoren ein deutlich besseres Emissionsverhalten erreichen und
damit in Sanierungsgebieten weiter verwendet werden.
"Insgesamt wird die neue Verordnung einen sehr positiven Effekt
sowohl für Anrainer und Passanten als auch Arbeitnehmer haben und
dazu beitragen, die Luft- und Lebensqualität gerade im dicht
besiedelten Raum deutlich zu verbessern", unterstreicht Berlakovich
abschließend.
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