- 20.03.2013, 11:08:23
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NÖ Ärzte: Vergabe von Kassenverträgen öffentlich machen
NÖ Ärztekammer fordert von der NÖGKK Konsequenzen aufgrund offenbar vorhandener Missverständnisse im Zuge der Neubesetzung von Kassenplanstellen
Utl.: NÖ Ärztekammer fordert von der NÖGKK Konsequenzen aufgrund
offenbar vorhandener Missverständnisse im Zuge der
Neubesetzung von Kassenplanstellen =
Wien (OTS) - "Die Vergabe von Kassenverträgen ist in Österreich
streng geregelt. Der Entscheidungsspielraum der verantwortlichen
Gremien befindet sich in einem engen gesetzlich vorgegebenen Rahmen",
so Dr. Christoph Reisner, Präsident der NÖ Ärztekammer. "Relevant
sind hierbei überwiegend medizinische Kriterien und Qualifikationen,
an die sich die mit der Entscheidungsfindung beauftragten Funktionäre
von Ärztekammer und Gebietskrankenkasse zu halten haben. Für diesen
Prozess wurden die so genannten Niederlassungsrichtlinien entwickelt,
mit der die medizinische Befähigung bestmöglich beurteilt werden
soll", so der Ärztekammerpräsident.
Wer die Rahmenbedingungen verletzt, handelt ungesetzlich
Doch trotz dieser strengen Vorgaben gibt es in der Praxis immer
wieder Probleme. "Und zwar dann, wenn zur Entscheidungsfindung
unsachliche Argumente von Personen eingebracht werden, die in diese
Entscheidungsfindung nicht eingebunden sind, wie jüngst bei einer
Kassenvertragsvergabe in Amstetten geschehen", so Vizepräsident MR
Dr. Dietmar Baumgartner, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte und
selbst Mitglied der Hearingkommission, die üblicherweise mit solchen
Entscheidungen betraut ist.
Dr. Baumgartner stellt klar: "Wenn sich die Funktionäre nicht an
die vorgegebenen Rahmenbedingungen halten, dann handeln sie
ungesetzlich und tragen dadurch ein erhebliches Haftungsrisiko. Laut
oberstgerichtlicher Entscheidung zählt als Entscheidungskriterium
ausschließlich die fachliche Qualifikation für die jeweilige
Planstelle. Vollkommen unverständlich für mich sind daher öffentliche
Aufforderungen, sich als Funktionär in einen rechtsfreien Raum zu
begeben und vorsätzlich unsachliche und daher falsche Entscheidungen
zu treffen."
Bewerbungsvorgänge müssen öffentlich sein
"Für mich ist das Aufforderung zur Korruption und daher strafbar",
so Vizepräsident Dr. Baumgartner weiter. "Rechtliche Bedenken
bestehen darüber hinaus für mich deswegen, weil offensichtlich von
Mitgliedern der Hearingkommission trotz Vertraulichkeit detaillierte
Informationen an die Öffentlichkeit gelangt sind."
Aus Sicht von Dr. Ronald Gallob, der die angestellten Ärzte und
somit die größte Gruppe der potenziellen Bewerber für Kassenstellen
vertritt, ist nicht einzusehen, warum die Bewerbungsvorgänge samt
Entscheidungsfindung mit dem so genannten "Hearing" - einer Art
Vorstellungsgespräch - hinter verschlossenen Türen stattfinden.
"Unser Anliegen ist größtmögliche Offenheit. Daher haben wir die
Gebietskrankenkasse auch bereits aufgefordert, diesen Vorgang
komplett öffentlich zu machen, damit in Zukunft keine
Missverständnisse mehr auftreten können."
Hearing sollte überhaupt abgeschafft werden
Laut Vorstandsbeschluss der NÖ Ärztekammer aus dem Jahr 2008
sollte dieses Hearing ohnehin abgeschafft werden. "Doch bisher sind
wir bei der Gebietskrankenkasse diesbezüglich nur auf taube Ohren
gestoßen", so Vizepräsident Dr. Gerrit Loibl, der auch als
Vorsitzender des Niederlassungsausschuss in der Ärztekammer tätig
ist. "Wenn wir eine Beurteilung der Bewerber nach medizinischen
Kriterien durchführen, dann gibt es jemanden, der nach dem
bestehenden Schema der Beste ist. Und dieser Beste sollte auch die
Stelle bekommen."
Wenn man dann noch ein Hearing durchführt, so wie dies der Fall
ist, dann öffnet man laut Dr. Loibl natürlich die Tür für
Entscheidungskriterien, die nichts mit der medizinischen Eignung zu
tun haben. "Wir haben kein Interesse daran, dass bei der Auswahl der
Kassenärztinnen und -ärzte unsachliche Maßstäbe wie etwa persönliche
Kontakte oder die politische Ausrichtung ins Spiel gebracht werden
können. Daher fordern wir die Gebietskrankenkasse zum wiederholten
Male auf, unseren Wunsch nach Abschaffung oder zumindest
Öffentlichmachung des Hearings aufzugreifen."
NÖGKK hat es in der Hand, an Offenheit und Fairness
mitzuarbeiten
"Aus der Entscheidungsfindung in Amstetten hat sich
zwischenzeitlich eine Rufmordkampagne gegen einzelne
Kommissionsmitglieder entwickelt, die ich in dieser Form nicht
akzeptieren kann", so Präsident Dr. Reisner weiter. "Und das obwohl
sich diese Funktionäre genau an die gesetzlichen Vorgaben gehalten
haben." Aus seiner Sicht ist der Handlungsbedarf daher klar, doch das
setzt das Einverständnis der Gebietskrankenkasse voraus: "Der
Entscheidungsvorgang für die Auswahl eines Bewerbers muss öffentlich
oder zumindest für alle Beteiligten transparent gemacht werden. Und
die Abschaffung des Hearings sollte wenigstens überdacht werden. Nur
so lassen sich derartige Missverständnisse für die Zukunft vermeiden.
Die NÖGKK hat es nun in der Hand, inwieweit sie an Offenheit,
Transparenz und größtmöglicher Fairness bei Kassenvertragsvergaben
mitarbeiten will."
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