• 20.03.2013, 09:06:04
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  • OTS0031 OTW0031

Mitterlehner: Neues Paket bringt bessere soziale Absicherung für Selbstständige

Maßnahmenpaket für EPU und KMU im Ministerrat beschlossen - Stärkung des Gründergeistes - Zinsenfreier Aufschub von Versicherungszahlungen für Jungunternehmer

Utl.: Maßnahmenpaket für EPU und KMU im Ministerrat beschlossen -
Stärkung des Gründergeistes - Zinsenfreier Aufschub von
Versicherungszahlungen für Jungunternehmer =

Wien (OTS/BMWFJ) - Der Ministerrat hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket
beschlossen, das die soziale Absicherung für Klein- und
Kleinstunternehmer verbessert sowie die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf erleichtert. "Unser Ziel ist, dass sich die vielen innovativen
Kleinunternehmer im Land stärker auf ihren wirtschaftlichen Erfolg
konzentrieren können und sich weniger um ihre soziale Absicherung
sorgen müssen", sagt Wirtschafts- und Familienminister Reinhold
Mitterlehner, der das Paket auf Regierungsebene mitverhandelt hat.
"Indem wir die Selbstständigkeit attraktiver machen, stärken wir auch
den Gründergeist im Land", betont Mitterlehner.

Eine konkrete Entlastung für Jungunternehmer bringt die Möglichkeit
des zinsenfreien Aufschubs von Versicherungs-Nachzahlungen. In den
ersten drei Jahren nach Gründung zahlen Selbstständige verringerte
Beiträge zur Sozialversicherung. Nach dieser Zeit, kommt es
allerdings für bestimmte Beiträge - insbesondere in der
Pensionsversicherung und der Krankenversicherung für das dritte Jahr
- zu Nachverrechnungen. Statt wie bisher nach dem dritten Jahr
Nachbelastungen in vier Teilbeträgen innerhalb eines Jahres zu
zahlen, was auch für erfolgreiche Jungunternehmer zu
Liquiditätsengpässen führen kann, soll die etwaige Nachzahlung der
Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge an die SVA künftig auf
Antrag zinsenfrei auf drei Jahre - in zwölf Teilbeträgen - möglich
sein.

Das EPU/KMU-Paket sieht noch eine Reihe weiterer Verbesserungen vor.
Dazu gehört die Möglichkeit für Unternehmerinnen, für die Dauer des
Wochengeldbezuges von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit zu
werden, sofern sie ihre Gewerbeberechtigung für diese Zeit ruhend
melden. Weiters können Gewerbetreibende neben dem Bezug von
Kinderbetreuungsgeld einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachgehen
und müssen in dieser Zeit keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Ihre Umsätze müssen allerdings unter der sogenannten
Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro im Jahr bleiben. Auch die
Einkunftsgrenze von 4.641,60 Euro darf nicht überschritten werden.

Schließlich soll zunächst für das Jahr 2014 ein
Überbrückungshilfefonds bei der SVA eingerichtet werden. Aus diesem
Fonds soll selbstständig Erwerbstätigen, insbesondere
Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) und kleinen Betrieben mit Einkünften
unter der jeweiligen Mindestbeitragsgrundlage, zum Ausgleich ihrer
finanziellen Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge in besonders
berücksichtigungswürdigen Fällen ein temporärer Zuschuss zu den
Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen gewährt werden. Dabei
handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Überbrückungshilfe.

Die Maßnahmen des heute beschlossenen Pakets ergänzen das bereits mit
Jahresbeginn in Kraft getretene neue Krankengeld für Selbstständige
sowie das höhere Wochengeld für selbstständige Frauen, das von vorher
26,97 Euro auf jetzt 50 Euro pro Tag verdoppelt worden ist.

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