- 18.03.2013, 09:59:38
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Festplattenabgabe: Deutsche Buchbranche solidarisiert sich mit österreichischem Buchhandel, Verlagen und Schriftstellern
Leipzig/Wien (OTS) - Die größten Vertreter der deutschen Buchbranche,
der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. und der Verband
deutscher Schriftsteller, unterstützen die österreichischen
Interessenvertreter in der Forderung nach der Festplattenabgabe zur
Abgeltung der Urheberrechte im digitalen Zeitalter.
Im Rahmen der Leipziger Buchmesse vom 14. bis 17. März 2013
zeigten sich die zwei größten Vertreter der deutschen Buchbranche
solidarisch mit Österreichs Schriftstellern, Verlagen und
Buchhandlungen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die
Vertreterorganisation von rund 5.900 Buchverlagen und Buchhandlungen,
sowie der Verband deutscher Schriftsteller (VS), mit etwa 3.800
Mitgliedern als größter Bundesverband für Autoren und Schriftsteller
in Deutschland, unterstützen die Forderung ihrer österreichischen
Kollegen zur Einführung der Festplattenabgabe. "In Deutschland gilt
die Pauschalabgabe auf Festplatten bereits seit 2010 rückwirkend bis
2002 mit demselben Zweck wie in Österreich, nämlich um die
Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen
zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch zu kompensieren", erklärt
Imre Török, Vorsitzender des VS.
Kein Umsatzrückgang beim Elektrohandel zu befürchten
Zu den Bedenken des Elektrohandels in Österreich, dass es aufgrund
einer Festplattenabgabe zu Verkaufsrückgängen von Computern und
Festplatten kommen würde und in Folge negativ auf den
Wirtschaftsstandort auswirken könnte, erklärt Dr. Christian Sprang,
Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: "Wir gehen
davon aus, dass die Einführung der Urheberrechtsabgabe auf
Festplatten und PCs keine Auswirkungen auf den Handel hatte.
Verkaufsrückgänge oder Markteinbrüche sind uns nicht bekannt. Im Jahr
2012 jedenfalls meldete der Handel Umsatzzuwächse bei Notebooks,
Tablet-PCs und Desktop-Geräten."
Breitbandabgabe keine Alternative zur Festplattenabgabe
Eine Breitbandabgabe, wie sie derzeit in Österreich diskutiert
wird, sieht Imre Török hingegen nicht als Alternative zu einer
Festplattenabgabe: "Der Diebstahl von Büchern kann nicht geduldet
werden, im Internet ebenso wenig wie in Buchhandlungen oder
Kaufhäusern. Kreative Leistungen müssen natürlich auch im Netz
entlohnt werden. Ziel kann keinesfalls sein, den illegalen Download
und Tausch geistigen Eigentums zu legalisieren. Vorgelegte Modelle zu
einer Kulturflatrate und ihre Bewertung in der deutschen Diskussion
haben gezeigt, dass dies kein geeignetes Mittel ist. Würde eine
Flatrate eingeführt, könnte der Urheber nicht mehr entscheiden, wie
und in welchem Umfang sein Werk genutzt wird. Faktisch bedeute das
eine Abkehr vom bestehenden Urheberrecht."
Pauschalabgabe auf Festplatten in Deutschland
Die Festplattenabgabe wird in Deutschland in Form der
Pauschalabgabe basierend auf § 54 des deutschen Urheberrechtsgesetzes
seit 2010 rückwirkend bis 2002 eingehoben. Für in Deutschland
verkaufte Festplatten sind die Pauschalabgaben an die ZPÜ
(Zentralstelle für private Überspielungsrechte) abzuführen. Die
eingenommenen Gelder werden über die Gesellschaften GEMA, VG-Wort und
VG Bild-Kunst an deren Mitglieder verteilt.
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