- 16.03.2013, 09:26:31
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Kunst hat Recht.: Aufschub der Festplattenabgabe ist Kniefall der Bundesregierung vor Elektrohandel und Geräteindustrie
Wien (OTS) - Die Forderung der Kunstschaffenden der Initiative "Kunst
hat Recht." nach einer Festplattenabgabe bleibt aufrecht. Ein
Aufschub der Anpassung des Urheberrechts bis nach den Wahlen geht zu
Lasten einer der wirtschaftlich schwächsten Gruppen der Gesellschaft
zugunsten einer Wirtschaftssparte, die jährlich Milliarden-Gewinne
erzielt.
Auch wenn eine Erweiterung der bestehenden Leerkassettenvergütung
(URA) auf Festplatten in der aktuellen Legislaturperiode nicht
vorgesehen ist, halten Kunstschaffende der Initiative "Kunst hat
Recht." ihre Forderung nach einer rechtlichen Umsetzung der
Festplattenabgabe weiterhin aufrecht.
"Aus unserer Sicht ist der Kampf um das Urheberrecht damit
keinesfalls zu Ende. Die jetzige Regierung nimmt die Anliegen der
Künstlerinnen und Künstler und ihre teils prekäre Situation nicht
ernst und nimmt gerade im Wahlkampf einen massiven Vertrauensverlust
der Kunst- und Kulturbranche in Kauf. Ob es sich für die Politik
'rechnet', eine der wirtschaftlich schwächsten Gruppen der
Gesellschaft im Stich zu lassen zugunsten einer Wirtschaftssparte,
die jährlich Milliarden-Gewinne erzielt, wird man sehen. Es muss umso
mehr Aufgabe einer neu gewählten Bundesregierung sein, sich dieser
Problematik anzunehmen, sonst wird sich das Kulturland Österreich
nachhaltig verändern - und nicht zum Besseren", zeigt sich Gerhard
Ruiss, Autor, Musiker und Mitinitiator der Initiative "Kunst hat
Recht.", weiterhin kämpferisch.
Die parlamentarische Bürgerinitiative 'Festplattenabgabe jetzt!'
wird derzeit im Petitionsausschuss des Nationalrates behandelt.
"Werden Festplatten auch weiterhin nicht in die Urheberrechtsabgabe
integriert, so wird aufgrund der fehlenden Abgeltung der Privatkopie
ein wichtiger Teil des Einkommens von tausenden Kunstschaffenden
wegfallen. Schon in den letzten Jahren ist den heimischen
Kunstschaffenden ein Einkommensverlust von rund zehn Mio. Euro pro
Jahr entstanden. Eine alternative Lösung zur Festplattenabgabe ist
für die nächsten Jahre nicht in Sicht", beschreibt Ruiss die
schwierige Situation.
Urheberrecht wird Wahlkampfthema
"Die Entscheidung der Regierung, sich der Festplattenabgabe nicht
mehr vor der Nationalratswahl anzunehmen, ist ein Kniefall vor dem
Handel und der Geräteindustrie", analysiert Ruiss. "Einige weltweit
agierende Unternehmen haben angesichts der anstehenden Neuregelungen
zum Urheberrecht ihren Einfluss genutzt, um ihre wirtschaftlichen
Interessen in Österreich durchzusetzen. Dabei verlässt Österreich den
europäischen Weg: In Deutschland, Schweden oder Holland gibt es die
Festplattenabgabe. In Österreich bleiben rund 20.000 Kunstschaffende
und etwa 1.000 heimische Kreativunternehmen wie Verlage, Musik- oder
Filmproduzenten auf der Strecke."
Die Kunstschaffenden der Initiative "Kunst hat Recht." gönnen aber
den Parteien vor der Nationalratswahl im Herbst 2013 keine Pause.
"Die Festplattenabgabe zu verschieben, nur weil man sich im Wahlkampf
nicht mit einflussreichen Interessenvertreterinnen und -vertretern
anlegen möchte, das werden wir nicht zulassen. Die Parteien können
die Lebensfähigkeit der Kunstschaffenden und der Kreativbetriebe
nicht ignorieren und werden sich im Wahlkampf dem Thema Urheberrecht
stellen müssen", so Ruiss.
Was passiert mit bereits eingehobenen Urheberrechtsabgaben?
Ein Großteil des Handels hebt bereits seit 2010 die Festplattenabgabe
ein - ohne negative wirtschaftliche Auswirkungen. Aufgrund von
Berechnungen des Handels selbst müssten schon über 100 Millionen Euro
auf den Konten der Handelsunternehmen liegen, die Konsumentinnen und
Konsumenten in den letzten Jahren für entsprechende Geräte bezahlt
haben. Dabei weist nicht jedes Handelsunternehmen die
Festplattenabgabe bzw. Urheberrechtsabgabe (URA) auf den
Zahlungsbelegen aus. "Absolut ungeklärt ist, was mit den bereits
eingenommenen Geldern aus der Festplattenabgabe passieren wird. Viele
Konsumentinnen und Konsumenten wissen gar nicht, ob sie die
Urheberrechtsabgabe auf Festplatten bereits bezahlt haben. Viele
haben auch die Rechnungsbelege nicht mehr aufgehoben. Man kann also
davon ausgehen, dass ein Großteil der eingenommen
Urheberrechtsabgaben nicht mehr rückerstattet wird. Der Handel hat
sich bisher nicht dazu geäußert", wundert sich Ruiss.
Ein Aus für die Festplattenabgabe stellt das Recht auf
Privatkopie in Frage
Laut österreichischem Urheberrechtsgesetz darf jede Privatperson
urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musik, Film, Literatur oder
Bilder zum eigenen oder privaten Gebrauch ohne konkrete Erlaubnis der
Rechteinhaberinnen und -inhabern kopieren. Als Vergütung erhalten
diese die Einnahmen aus der Urheberrechtsabgabe, das sind die
Leerkassettenvergütung und die Reprografievergütung. Die Privatkopie
ist aber rechtlich an die URA gebunden und eine Nicht-Anpassung der
technisch überholten Leerkassettenvergütung auf Festplatten führt nun
dazu, dass das Recht auf die Privatkopie auf Festplatten nicht mehr
gelten kann. "Fakt ist, dass DVDs und CDs passé sind, es wird
vorwiegend auf Festplatten gespeichert. Wenn die Nutzung der Werke
für private Zwecke nicht über die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten
abgegolten wird, fällt auch das Recht auf die Privatkopie", so Ruiss.
Kunst hat Recht. Initiative für das Recht auf geistiges
Eigentum
In der Initiative "Kunst hat Recht." haben sich etwa 2.700
Musikschaffende, Autorinnen und Autoren, Filmschaffende, bildende
Künstlerinnen und Künstler sowie Fotografinnen und Fotografen
zusammengeschlossen, um auf den massiven Einkommensverlust durch die
Missachtung des Urheberrechts im Internet aufmerksam zu machen.
Informationen:
Web: http://www.kunsthatrecht.at
Facebook: http://www.facebook.com/kunsthatrecht
Twitter: http://twitter.com/#!/KunsthatRecht
YouTube: http://www.youtube.com/user/kunsthatrecht
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