- 14.03.2013, 10:50:24
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Hebammen wollen in den Mutter-Kind-Pass
3.580 Zustimmungen für eine Petition der österreichischen Hebammen an den Nationalrat sind ein starkes positives Signal für Hebammenarbeit.
Utl.: 3.580 Zustimmungen für eine Petition der österreichischen
Hebammen an den Nationalrat sind ein starkes positives Signal
für Hebammenarbeit. =
Maria Enzersdorf (OTS) - "Wir fordern, dass alle Frauen, die die
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, zu denen die Hebamme in
Österreich gesetzlich befugt ist, mit ihrer Hebamme machen wollen,
beim Kinderbetreuungsgeld nicht mehr schlechter gestellt werden",
sagt Petra Welskop, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums
(ÖHG). Die Standesvertretung der rund 1.900 Hebammen in Österreich
hatte in den vergangenen Jahren einige Vorstöße in diese Richtung
unternommen und war immer wieder abgeblitzt. Die Petition, die Im
Jänner dieses Jahres dem Parlament vorgelegt wurde und überwältigende
3.580 Zustimmungserklärungen fand, könnte nun den Umschwung bringen.
Der parlamentarische Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen
hat die Petition des Hebammengremiums am 6. März an den
Familienausschuss zugewiesen, der sich nun damit befassen wird.
"Frauen sollen entscheiden dürfen, ob Arzt, Hebamme oder auch
beide Berufsgruppen ihre Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
durchführen sollen. Ultraschalluntersuchungen darf ohnehin nur der
Arzt machen, dazu ist die Hebamme gesetzlich gar nicht befugt. Es
geht also maximal um drei Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durch die
Hebamme", erklärt Brigitte Theierling, Leiterin der
Landesgeschäftsstelle Niederösterreich des ÖHG, und sie ergänzt:
"Aufgrund der Datenlage aus Deutschland wissen wir, dass ca. drei bis
fünf Prozent der Schwangeren die Vorsorgeuntersuchungen von einer
Hebamme vornehmen lassen. Auf Österreich umgelegt bedeutet das, dass
wahrscheinlich 2.300 bis 3.800 Frauen diese Art der Betreuung in
Anspruch nehmen würden."
Die Petition des Hebammengremiums im Original-Wortlaut:
WAHLFREIHEIT ZWISCHEN HEBAMMEN- UND ARZTBETREUUNG FÜR
MUTTER-KIND-PASS-UNTERSUCHUNGEN
Wir wollen erreichen, dass Hebammen ihrem Berufsbild entsprechend
die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Pass
Untersuchungsprogramms durchführen können. Dafür ist es notwendig,
die Verordnungsermächtigung im Kinderbetreuungsgeldgesetz
entsprechend zu adaptieren.
Die Nichtanerkennung der Untersuchungen durch Hebammen im KBGG hat
gem. § 7 Abs 2 iVm § 3 Abs 2 KBGG zur Folge, dass das
Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat des Kindes nur zur Hälfte
ausbezahlt wird, wenn die Untersuchungen durch eine Hebamme im Rahmen
ihrer Berufsbefugnisse erfolgen.
Derzeit führen Hebammen aufgrund ihrer Ausbildung, ihrem
Berufsbild und Ihrer Befugnisse lt. Hebammengesetz zahlreiche
Untersuchungen in der Schwangerenvorsorge durch, und immer mehr
Frauen wollen Hebammen-Begleitung in der Schwangerschaft und im
Wochenbett in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes
werden Hebammen-Untersuchungen jedoch nicht anerkannt, d.h. die
Frauen müssen diese Untersuchungen zusätzlich von einem Arzt/Ärztin
durchführen lassen. Es muss jedoch lt. KBGG nicht einmal ein
Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde sein, sondern jeder Arzt
/Ärztin kann diese Untersuchungen in der Schwangerschaft vornehmen.
Nach den Wertungen im Gemeinschaftsrecht ist jedoch die Vorsorge
durch eine Hebamme als gleichwertig mit einer Vorsorge durch einen
Arzt anzusehen.
Diese Nicht-Anerkennung unserer Qualifikation und Befugnisse
empfindet unsere Berufsgruppe als Ungleichbehandlung und widerspricht
dem Gleichheitsgrundsatz. Gesundheitsdaten aus den skandinavischen
Ländern zeigen zudem die hohe Qualität der Hebammenbetreuung in der
Schwangerschaft. Außerdem würde die Anerkennung der
Hebammen-Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass auch für viele Mütter
eine Verbesserung ihrer Situation bedeuten, weil sie sich derzeit
notwendige Doppelgleisigkeiten Hebamme/Arzt/Ärztin ersparen könnten.
Entsprechende Mütter-Initiativen (siehe z.B. www.geburtsallianz.at)
unterstreichen, dass das vielen Frauen ein wichtiges Anliegen ist.
Die Änderung im KBGG §7 Abs 1 soll daher lauten: ".. die
Verordnung hat den Umfang, die Art und den Zeitpunkt der
Untersuchungen die von Ärzten und Hebammen durchgeführt werden können
zu bestimmen ..".
Bei der letzten Novelle des KBGG im Herbst 2011 gab es
diesbezüglich eine befürwortende Stellungnahme aus dem
Gesundheitsministerium, auf die jedoch nicht eingegangen wurde.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht um eine
Ausweitung des Untersuchungsprogrammes geht! Viele der Untersuchungen
können auch von Hebammen vorgenommen werden und schwangere Frauen
sollen die Wahlmöglichkeit haben, ob sie die Untersuchungen von einem
Arzt / Ärztin oder einer Hebamme durchführen lassen.
Wir fordern daher eine Gesetzesänderung im KBGG durch den
Nationalrat, damit Hebammen-Untersuchungen, zu denen diese lt.
Hebammengesetz befugt sind, im Mutter-Kind-Pass anerkannt werden und
die Frauen die Wahlmöglichkeit zwischen Hebammen-Betreuung und
Betreuung durch den Arzt/die Ärztin bekommen, ohne dafür finanzielle
Einbußen beim Kinderbetreuungsgeld in Kauf nehmen zu müssen.
Weitere Informationen:
Österreichisches Hebammengremium
Petra Welskop, Präsidentin
Tel: 0650 6334751
E-Mail: oehg@hebammen.at
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