Hebammen wollen in den Mutter-Kind-Pass
3.580 Zustimmungen für eine Petition der österreichischen Hebammen an den Nationalrat sind ein starkes positives Signal für Hebammenarbeit.
Maria Enzersdorf (OTS) - "Wir fordern, dass alle Frauen, die die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, zu denen die Hebamme in Österreich gesetzlich befugt ist, mit ihrer Hebamme machen wollen, beim Kinderbetreuungsgeld nicht mehr schlechter gestellt werden", sagt Petra Welskop, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums (ÖHG). Die Standesvertretung der rund 1.900 Hebammen in Österreich hatte in den vergangenen Jahren einige Vorstöße in diese Richtung unternommen und war immer wieder abgeblitzt. Die Petition, die Im Jänner dieses Jahres dem Parlament vorgelegt wurde und überwältigende 3.580 Zustimmungserklärungen fand, könnte nun den Umschwung bringen. Der parlamentarische Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat die Petition des Hebammengremiums am 6. März an den Familienausschuss zugewiesen, der sich nun damit befassen wird.
"Frauen sollen entscheiden dürfen, ob Arzt, Hebamme oder auch beide Berufsgruppen ihre Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen durchführen sollen. Ultraschalluntersuchungen darf ohnehin nur der Arzt machen, dazu ist die Hebamme gesetzlich gar nicht befugt. Es geht also maximal um drei Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durch die Hebamme", erklärt Brigitte Theierling, Leiterin der Landesgeschäftsstelle Niederösterreich des ÖHG, und sie ergänzt:
"Aufgrund der Datenlage aus Deutschland wissen wir, dass ca. drei bis fünf Prozent der Schwangeren die Vorsorgeuntersuchungen von einer Hebamme vornehmen lassen. Auf Österreich umgelegt bedeutet das, dass wahrscheinlich 2.300 bis 3.800 Frauen diese Art der Betreuung in Anspruch nehmen würden."
Die Petition des Hebammengremiums im Original-Wortlaut:
WAHLFREIHEIT ZWISCHEN HEBAMMEN- UND ARZTBETREUUNG FÜR MUTTER-KIND-PASS-UNTERSUCHUNGEN
Wir wollen erreichen, dass Hebammen ihrem Berufsbild entsprechend die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Pass Untersuchungsprogramms durchführen können. Dafür ist es notwendig, die Verordnungsermächtigung im Kinderbetreuungsgeldgesetz entsprechend zu adaptieren.
Die Nichtanerkennung der Untersuchungen durch Hebammen im KBGG hat gem. § 7 Abs 2 iVm § 3 Abs 2 KBGG zur Folge, dass das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat des Kindes nur zur Hälfte ausbezahlt wird, wenn die Untersuchungen durch eine Hebamme im Rahmen ihrer Berufsbefugnisse erfolgen.
Derzeit führen Hebammen aufgrund ihrer Ausbildung, ihrem Berufsbild und Ihrer Befugnisse lt. Hebammengesetz zahlreiche Untersuchungen in der Schwangerenvorsorge durch, und immer mehr Frauen wollen Hebammen-Begleitung in der Schwangerschaft und im Wochenbett in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes werden Hebammen-Untersuchungen jedoch nicht anerkannt, d.h. die Frauen müssen diese Untersuchungen zusätzlich von einem Arzt/Ärztin durchführen lassen. Es muss jedoch lt. KBGG nicht einmal ein Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde sein, sondern jeder Arzt /Ärztin kann diese Untersuchungen in der Schwangerschaft vornehmen. Nach den Wertungen im Gemeinschaftsrecht ist jedoch die Vorsorge durch eine Hebamme als gleichwertig mit einer Vorsorge durch einen Arzt anzusehen.
Diese Nicht-Anerkennung unserer Qualifikation und Befugnisse empfindet unsere Berufsgruppe als Ungleichbehandlung und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Gesundheitsdaten aus den skandinavischen Ländern zeigen zudem die hohe Qualität der Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft. Außerdem würde die Anerkennung der Hebammen-Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass auch für viele Mütter eine Verbesserung ihrer Situation bedeuten, weil sie sich derzeit notwendige Doppelgleisigkeiten Hebamme/Arzt/Ärztin ersparen könnten. Entsprechende Mütter-Initiativen (siehe z.B. www.geburtsallianz.at) unterstreichen, dass das vielen Frauen ein wichtiges Anliegen ist.
Die Änderung im KBGG §7 Abs 1 soll daher lauten: ".. die Verordnung hat den Umfang, die Art und den Zeitpunkt der Untersuchungen die von Ärzten und Hebammen durchgeführt werden können zu bestimmen ..".
Bei der letzten Novelle des KBGG im Herbst 2011 gab es diesbezüglich eine befürwortende Stellungnahme aus dem Gesundheitsministerium, auf die jedoch nicht eingegangen wurde.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht um eine Ausweitung des Untersuchungsprogrammes geht! Viele der Untersuchungen können auch von Hebammen vorgenommen werden und schwangere Frauen sollen die Wahlmöglichkeit haben, ob sie die Untersuchungen von einem Arzt / Ärztin oder einer Hebamme durchführen lassen.
Wir fordern daher eine Gesetzesänderung im KBGG durch den Nationalrat, damit Hebammen-Untersuchungen, zu denen diese lt. Hebammengesetz befugt sind, im Mutter-Kind-Pass anerkannt werden und die Frauen die Wahlmöglichkeit zwischen Hebammen-Betreuung und Betreuung durch den Arzt/die Ärztin bekommen, ohne dafür finanzielle Einbußen beim Kinderbetreuungsgeld in Kauf nehmen zu müssen.
Weitere Informationen:
Österreichisches Hebammengremium
Petra Welskop, Präsidentin
Tel: 0650 6334751
E-Mail: oehg@hebammen.at
Rückfragen & Kontakt:
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Mag. Elli Schlintl
Tel.: 02236-29924, Mobil: 0699-15050700
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