- 12.03.2013, 18:05:37
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- OTS0274 OTW0274
Neuerlich geplante Gesetzesverschärfung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:
Salzburg (OTS) - Kinder sollen künftig (durch das geplante
Bundesgesetzes, mit dem das BFA-G, das BFA-VG, das AsylG 2005, das
FPG, das NAG, das GrekoG und das GVG-B 2005 geändert werden)
verpflichtet werden, die Behörden bei der Suche nach den
Familienangehörigen unterstützen zu müssen. Aus einer
kinderrechtlichen Verpflichtung, Kinder bei der Suche nach
Familienangehörigen zu unterstützen, macht der österreichische
Gesetzgeber eine Mitwirkungspflicht und bedroht eine Verletzung
derselben mit negativen Auswirkungen auf die Chance, Asyl oder
subsidiären Schutz zu erhalten.
Die UN-Kinderrechtskonvention sowie die EU-Statusrichtlinie
normieren, dass die Mitgliedsstaaten unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge bei der Suche nach ihren Eltern unterstützen müssen.
Österreich ist somit angehalten, diese Verpflichtung in nationales
Recht umzusetzen. Allerdings verkehrt der Gesetzgeber die
Verpflichtung der Mitgliedsstaaten in eine Pflicht des
Minderjährigen, die Behörde bei der Suche nach Familienangehörigen zu
unterstützen.
Was sich auf den ersten Blick grundsätzlich sinnvoll liest, stellt
realiter eine Verschlechterung und akute Gefahr für das Kindeswohl
dar: Im Falle von Bedrohung durch Menschenhandel, häuslicher Gewalt,
Zwangsverheiratung o.ä. fliehen Kinder oder Jugendliche vor akuter
Gefahr, die meist von Eltern ausgeht. In wiederum anderen Fällen,
sind die Eltern Opfer politischer Verfolgung und bedeutet die
staatlich erzwungene Suche nach Familienangehörigen eine
existentielle Gefährdung der Familienangehörigen im Herkunftsland
dar. Damit wird der Grundsatz der EU-Statusrichtlinie missachtet,
wonach in Fällen, in denen das Leben oder die Unversehrtheit des
Minderjährigen oder seiner nahen Verwandten bedroht sein könnte,
darauf zu achten ist, dass die Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe
von Informationen über diese Personen streng vertraulich erfolgt!
Dieses Gesetz darf so keinesfalls beschlossen werden, es verstößt
gegen die UN-Kinderrechtskonvention, EU-Recht und ist
verfassungswidrig!
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