- 12.03.2013, 09:05:48
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- OTS0028 OTW0028
SOS-Kinderdorf: Stopp für geplante Gesetzesänderung!
Aus Rechtsanspruch von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen auf Unterstützung bei der Elternsuche soll Mitwirkungspflicht werden, die in Einzelfällen das Kindeswohl sogar gefährdet!
Utl.: Aus Rechtsanspruch von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen
 auf Unterstützung bei der Elternsuche soll Mitwirkungspflicht
 werden, die in Einzelfällen das Kindeswohl sogar gefährdet! =
Wien/Innsbruck (OTS) - Die Asylkoordination Österreich
 (SOS-Kinderdorf ist Mitglied) warnt eindringlich vor der
 Gesetzesänderung zur "Mitwirkungspflicht unbegleitet minderjähriger
 Flüchtlinge bei der Familiensuche". Was auf den ersten Blick
 vielleicht Zustimmung finden mag (warum sollen junge Flüchtlinge bei
 der Suche nach ihren Eltern nicht mitwirken "müssen"?) birgt bei
 genauerem Hinsehen und im Einzelfall zahlreiche Probleme und Risken.
Es ist den Verfassern des Gesetzestextes wohl nicht klar, dass es
 Fälle gibt, in denen es im Interesse und zum Wohl des Kindes ist,
 keinen Kontakt mit den Angehörigen aufzunehmen - etwa im Bereich von
 Menschenhandel, wenn Eltern ihre Kinder verkaufen oder wenn junge
 Menschen vor massiver häuslicher Gewalt, Zwangsehen oder
 Genitalverstümmelung fliehen.
Auf solche Konstellationen nimmt das Gesetz keinerlei Rücksicht.
 Die Mitwirkungspflicht gilt außerdem für alle Minderjährigen, sogar
 für Kleinkinder! Zudem fordert das Gesetz ohne Einschränkung die
 Weitergabe persönlicher Informationen und Daten an noch nicht näher
 definierte staatliche Stellen und Personen. Die EU-Richtlinie sieht
 dagegen Vertraulichkeit und Einschränkungen vor, wenn durch die
 Weitergabe von Informationen das Leben und die Unversehrtheit der
 Flüchtlinge oder ihrer Angehörigen bedroht und gefährdet sind.
Der Aspekt der Freiwilligkeit gemäß EU Richtlinie wird im Gesetz
 einfach ignoriert. Die laut EU rechtlich verankerte Pflicht des
 Staates, Minderjährige bei der Elternsuche zu unterstützen, wird in
 eine Zwangsmaßnahme der Minderjährigen gegenüber dem Staat verkehrt.
 Nicht das Wohl des Kindes sondern des Staates steht dabei im
 Vordergrund!
Kinder-unrecht statt UN-Recht des Kindes!
Nicht nur von NGO Seite gibt es zum Gesetzesvorschlag und der
 fehlenden Berücksichtigung des Kindeswohls breite Kritik. Sogar der
 Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes lehnt die höchst
 problematische generelle Verpflichtung zur Mitwirkung bei der
 Familiensuche ab. Dieser Position schließt sich SOS-Kinderdorf an und
 fordert ein Stopp und Umschwenken! Das Gesetz in der geplanten Form
 verstößt gegen EU-Recht, ist nicht verfassungskonform und entspricht
 nicht der Kinderrechtskonvention.
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