- 12.03.2013, 09:05:48
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- OTS0028 OTW0028
SOS-Kinderdorf: Stopp für geplante Gesetzesänderung!
Aus Rechtsanspruch von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen auf Unterstützung bei der Elternsuche soll Mitwirkungspflicht werden, die in Einzelfällen das Kindeswohl sogar gefährdet!
Utl.: Aus Rechtsanspruch von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen
auf Unterstützung bei der Elternsuche soll Mitwirkungspflicht
werden, die in Einzelfällen das Kindeswohl sogar gefährdet! =
Wien/Innsbruck (OTS) - Die Asylkoordination Österreich
(SOS-Kinderdorf ist Mitglied) warnt eindringlich vor der
Gesetzesänderung zur "Mitwirkungspflicht unbegleitet minderjähriger
Flüchtlinge bei der Familiensuche". Was auf den ersten Blick
vielleicht Zustimmung finden mag (warum sollen junge Flüchtlinge bei
der Suche nach ihren Eltern nicht mitwirken "müssen"?) birgt bei
genauerem Hinsehen und im Einzelfall zahlreiche Probleme und Risken.
Es ist den Verfassern des Gesetzestextes wohl nicht klar, dass es
Fälle gibt, in denen es im Interesse und zum Wohl des Kindes ist,
keinen Kontakt mit den Angehörigen aufzunehmen - etwa im Bereich von
Menschenhandel, wenn Eltern ihre Kinder verkaufen oder wenn junge
Menschen vor massiver häuslicher Gewalt, Zwangsehen oder
Genitalverstümmelung fliehen.
Auf solche Konstellationen nimmt das Gesetz keinerlei Rücksicht.
Die Mitwirkungspflicht gilt außerdem für alle Minderjährigen, sogar
für Kleinkinder! Zudem fordert das Gesetz ohne Einschränkung die
Weitergabe persönlicher Informationen und Daten an noch nicht näher
definierte staatliche Stellen und Personen. Die EU-Richtlinie sieht
dagegen Vertraulichkeit und Einschränkungen vor, wenn durch die
Weitergabe von Informationen das Leben und die Unversehrtheit der
Flüchtlinge oder ihrer Angehörigen bedroht und gefährdet sind.
Der Aspekt der Freiwilligkeit gemäß EU Richtlinie wird im Gesetz
einfach ignoriert. Die laut EU rechtlich verankerte Pflicht des
Staates, Minderjährige bei der Elternsuche zu unterstützen, wird in
eine Zwangsmaßnahme der Minderjährigen gegenüber dem Staat verkehrt.
Nicht das Wohl des Kindes sondern des Staates steht dabei im
Vordergrund!
Kinder-unrecht statt UN-Recht des Kindes!
Nicht nur von NGO Seite gibt es zum Gesetzesvorschlag und der
fehlenden Berücksichtigung des Kindeswohls breite Kritik. Sogar der
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes lehnt die höchst
problematische generelle Verpflichtung zur Mitwirkung bei der
Familiensuche ab. Dieser Position schließt sich SOS-Kinderdorf an und
fordert ein Stopp und Umschwenken! Das Gesetz in der geplanten Form
verstößt gegen EU-Recht, ist nicht verfassungskonform und entspricht
nicht der Kinderrechtskonvention.
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