• 11.03.2013, 08:11:51
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  • OTS0013 OTW0013

Ein juristisches Glücksspiel - wenn der Finanz"polizei"chef Märchenstunden abhält!

Infotour entlarvt Halbwahrheiten und waghalsige Interpretationen.

Utl.: Infotour entlarvt Halbwahrheiten und waghalsige
Interpretationen. =

Wien (OTS) - (Des)Informationsveranstaltung am 7.März in Lannach: Die
vom Wirtschaftsbund organisierte Selbstdarstellungstour der
Finanz"polizei" kann nur rechtlich unbedarfte Bürger beeindrucken.
Statt Rigobert Rainer erscheint Wilfried Lehner persönlich. Nach 2
Semestern Donau-Uni (?!) herrscht immer noch Unverständnis über
grundsätzliche Zeugen- und Beschuldigtenrechte. Erst nach Zwischenruf
lenkt er dann unwillig ein, dass es doch Entschlagungsrechte gibt.
Dass dabei von der Finanz"polizei" regelmäßig Verfassung,
Strafprozessordnung, Menschenrechtskonvention und Grundrechtscharta
der Europäischen Union nach Belieben ignoriert oder neu interpretiert
werden, ist in großer Zahl österreichweit protokolliert und
dokumentiert.

Zur chronisch mangelhaften bis rechtswidrigen Ausweisleistung der
Finanz"polizisten" wird auf eine Dienstanweisung verwiesen. Von
konkreten Fragen zu diesen bekannten Gesetzeswidrigkeiten wird sehr
routiniert, mit ganz raschem Themenwechsel, abgelenkt.

Amtshandlungen dürfen laut Lehner gefilmt werden! Auf die
Publikumsfrage, ob Amtshandlungen gefilmt werden dürften, bestätigt
Lehner jovial, dass dies selbstverständlich zulässig sei, außer bei
Zeugenbefragungen, weil die ja Recht auf "Datenschutz" hätten.

Die Frage, warum dann seine Mitarbeiter geschult wurden Kameras
zuzukleben und abzudecken, wurde mit einer wütenden Tirade über die
Rechtswidrigkeit von Kameras ohne datenschutzrechtliche Bewilligung
beantwortet. Eine juristisch einwandfreie Klarstellung gab es, wie zu
erwarten war, nicht.

Auf die Frage hin, warum aber dann seine Mitarbeiter es regelmäßig
unterlassen, zuerst nachzuprüfen, ob eine Bewilligung vorliegt, oder
ob es sich überhaupt um eine bewilligungsfreie Videoanlage handelt,
geriet Lehner aus dem Häuschen, reagierte wie ein ertappter Übeltäter
und weigerte sich, auf diese Rechts- und Pflichtwidrigkeiten
einzugehen.

Einem Zuhörer platzt der Kragen: "Es ist eine Frechheit, was die
Beamten aufführen. Sie machen mit den Leuten, was sie wollen", empört
er sich und wirft den Finanz"polizisten" Kompetenzüberschreitungen
vor.

Überhaupt fällt auf, dass nicht mit juristisch soliden und
rechtsstaatlich fundierten Handlungen gepunktet werden soll. Die, oft
sehr zweifelhaften, Amtshandlungen finden in unnötiger Rambomanier
statt. Mit verdächtiger Dialektik und scheinbar gescheiten
Sprachregelungen wird das dann der juristisch unbedarften
Öffentlichkeit als irgendwie gerechtfertigt verkauft! Ganz
offensichtlich soll damit die rechtlich fragwürdige Vorgangsweise
vertuscht werden. Wirklich legale Amtshandlungen hätten das gar nicht
nötig!

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SAW

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