• 08.03.2013, 16:45:31
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  • OTS0245 OTW0245

Kunstrückgabebeirat beschließt sechs neue Empfehlungen

Rückgabe in vier Fällen befürwortet, in einem Fall verneint und die Beratung eines Falles vertagt.

Utl.: Rückgabe in vier Fällen befürwortet, in einem Fall verneint
und die Beratung eines Falles vertagt. =

Wien (OTS/BMUKK) - Der Kunstrückgabebeirat empfahl in seiner heutigen
Sitzung (8. März 2013) die Rückgabe von Teilen des Familienarchivs
der Rothschilds aus dem Österreichischen Staatsarchiv an die
Nachkommen des Wiener Zweigs der Familie, die Rückgabe von einer
Aquarell-Miniatur aus dem Heeresgeschichtlichen Museum an die Erben
nach Eduard Epstein, die Rückgabe von acht Blättern aus der Albertina
an die Erben nach Dr. Marianne Schmidl und die Rückgabe einer
Bleistiftzeichnung ebenfalls aus der Albertina an die Erben nach
Adella Feuer. Der Beirat verneinte die Voraussetzungen für eine
Rückgabe des Gemäldes von George Grosz Bündnis / Andenken, aus dem im
Museum moderner Kunst - Stiftung Ludwig Wien an die Erben nach George
Grosz bzw. Alfred Flechtheim. Die Beratungen zu einem Austro Daimler,
der sich heute im Technischen Museum befindet, wurden vertagt.

Das Familienarchiv der Rothschilds wurde 1938 von der Gestapo aus
Wien nach Berlin überführt und gelangte nach 1945 durch die Rote
Armee nach Moskau. Die nun zur Rückgabe empfohlenen Teile des
Familienarchivs wurden 1960 von der damaligen Sowjetunion dem
Österreichischen Staatsarchiv als "Aktenspende" übergeben worden; die
in Moskau verbliebenen Teile des Familienarchivs wurden bereits im
Jahr 2001 von Russland an die Familie Rothschild rückerstattet.

Die Aquarell-Miniatur wurde im Jahr 1940 vom Heeresgeschichtlichen
Museum von Eduard Epstein vor dessen Flucht in die USA erworben. Da
Eduard Epstein als Jude von den Nationalsozialisten verfolgt war, ist
die Veräußerung als Entziehung zu bewerten.

Dr. Marianne Schmidl, die zu den ersten Ethnologinnen Wiens zählte,
war Erbin einer bedeutenden Kunstsammlung. Die acht Blätter stammen
aus der Sammlung und wurden von Dr. Marianne Schmidl über Vermittlung
eines Wiener Kunsthändlers beim Leipziger Auktionshaus C.G. Boerner
in Leipzig im Jahr 1939 versteigert, wo sie von der Albertina
erworben wurden. Dr. Marianne Schmidl wurde 1942 nach Izbica
deportiert und ermordet. Da dieser Verkauf im Zusammenhang mit ihrer
Verfolgung zu sehen ist, liegen die Voraussetzungen einer Rückgabe an
die Erben vor.

Ähnlich gelagert ist der Fall Adella Feuer, die im März 1939 eine
anonyme Bleistiftzeichnung des Wiener Bürgermeisters Leopold Rössler
an die Albertina veräußerte. Adella Feuer gelang 1939 die Flucht nach
Italien, wurde jedoch dort 1940 interniert und 1944 nach Auschwitz
deportiert. Sie erlebte die Befreiung und wanderte in die USA aus.

Schließlich stellte der Beirat fest, dass die Voraussetzungen für
eine Rückgabe des im MUMOK befindlichen Gemäldes von George Grosz,
Bündnis / Andenken nicht erfüllt sind. Das Gemälde war im Jahr 1986
vom MUMOK aus dem Kunsthandel erworben worden, der Beirat hatte sich
mit dem Gemälde bereits in seiner Empfehlung vom 29. März 2006
befasst und überprüfte nun die Angelegenheit nach der durch die
Novelle des Kunstrückgabegesetzes im Jahr 2009 geänderten Rechtslage.
Der Beirat stellte fest, dass George Grosz das Gemälde im Jahr 1931
dem Kunsthändler Alfred Flechtheim in Kommission gab; in der Folge
wurde es in Brüssel und in Amsterdam ausgestellt. Im Jahr 1938 wurde
das Gemälde in Amsterdam aus dem Nachlass von Alfred Flechtheim, der
1937 gestorben war, versteigert. Da die relevanten und bekannt
gewordenen Rechtsgeschäfte jedenfalls außerhalb des Gebietes des
Deutschen Reiches und vor der deutschen Besetzung der Niederlande
stattfanden, sieht der Kunstrückgabebeirat die Voraussetzungen auch
unter der geänderten Rechtslage nach § 1 Abs. 1 Z 2a
Kunstrückgabegesetz nicht gegeben.

Die Empfehlungen sind im Wortlaut auf der Website der Kommission für
Provenienzforschung unter www.provenienzforschung.gv.at
wiedergegeben.

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