• 06.03.2013, 13:42:28
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Festplattenabgabe: Industrie nimmt KonsumentInnen in die Zange

Wien (OTS) - Der Elektro- und Computerhandel sowie die
Geräteindustrie bekämpfen die Festplattenabgabe mit einer
"Parlamentarischen Bürgerinitiative" und bewegten ihre KundInnen beim
Einkauf auch gleich zur Unterschrift. Gleichzeitig verrechnet der
Handel aber diesen KundInnen seit mehr als zwei Jahren diese von ihm
so massiv abgelehnte Urheberrechtsabgabe. Das Ergebnis: Ein Großteil
des Elektrohandels dürfte laut seinen eigenen Berechnungen inzwischen
über 100 Millionen Euro eingenommen haben, die er selbst einbehält
und nicht an die Kunstschaffenden abführt. Nicht gesichert ist, ob
jedes Handelsunternehmen die Urheberrechtsabgabe auf dem
Zahlungsbeleg ausweist.

Die Doppelstrategie des Österreichischen Elektrohandels und der
Geräteindustrie ist offensichtlich. Während publiziert wird, dass der
Handel durch die Festplattenabgabe in Zukunft "schwere Einbußen"
erleiden würde und "Arbeitsplätze gefährdet" wären, sind die
Handelsunternehmen seit dem Jahr 2010 gewachsen. Sie konnten ihre
Gewinne massiv steigern, obwohl ein Großteil des Handels die
Festplattenabgabe in ihren Preisen einberechnet. Bei DiTech, dem
größten Elektro- und IT-Händler in Österreich und Sprecher gegen die
Festplattenabgabe, sind im Jahr 2012 die Verkäufe von Tablets von 4,7
Millionen auf 11,3 Millionen Stück gestiegen und der Umsatz um 14,3
Prozent auf 120 Millionen Euro.

Handel und Geräteindustrie mit Horrorzahlen auf Stimmenfang
gegen die Festplattenabgabe

Gleichzeitig verbreiten der Elektrohandel und die Geräteindustrie
Horrorzahlen zur Berechnung der Festplattenabgabe, von "108 Millionen
Euro" die Rede. Wenn der Handel seine Preise auf dieser Grundlage
berechnet, müssten bereits über 100 Millionen Euro eingenommen worden
sein, die KonsumentInnen in den letzten Jahren für entsprechende
Geräte bezahlt haben. Mit diesen Informationen mobilisierte der
Handel für seine Bürgerinitiative gegen die Festplattenabgabe. "Wenn
der Kunde oder die Kundin gleich beim Kauf einer Festplatte oder
eines PCs bei der Kasse mit dem überreichten Zahlungsbeleg darauf
hingewiesen wird, dass er/sie unterschreiben soll, damit es billiger
wird, so ist die Zahl der dabei gesammelten Unterschriften gering",
meint Christian Kolonovits, Musiker und Mitinitiator von "Kunst hat
Recht.".

Etwa die Hälfte der NutzerInnen ist von der Festplattenabgabe
nicht betroffen

Dem gegenüber geht das Justizministerium in seinem Arbeitspapier
zum Entwurf der Urheberrechtsgesetznovelle von lediglich 10 Millionen
Euro an zusätzlicher Kostenbelastung für die Festplattenabgabe aus.
Unternehmen und gewerbliche NutzerInnen, die erfahrungsgemäß rund 50
Prozent der verkauften Festplatten beziehen, sind von der
Festplattenabgabe nicht betroffen, sie können sich den Betrag wieder
zurückholen. Die verbleibende Summe, die zur Hälfte an die
Kunstschaffenden zur Abgeltung ihrer Rechte gehen würde und zur
anderen Hälfte der Förderung junger Talente, sozialer Notfälle und
neuer Projekte gewidmet ist, hat existenzielle Bedeutung für die
wirtschaftliche Existenz vieler Kunstschaffender.

Handel hebt Festplattenabgabe ein, weist sie aber auf
Zahlungsbelegen nicht aus

Die von KonsumentInnen bereits seit 2010 bezahlte
Urheberrechtsabgabe wird vom Handel zurückgehalten und wurde bisher
nicht an die KünstlerInnen ausgezahlt. "Nicht gesichert ist, ob jedes
Handelsunternehmen die Festplattenabgabe bzw. Urheberrechtsabgabe
(URA) auf den Zahlungsbelegen ausweist", so Tone Fink, Bildender
Künstler. "Die Konsumentinnen und Konsumenten wissen gar nicht, ob
sie die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten bereits bezahlt haben
oder nicht. Sollte die Festplattenabgabe in die nächste
Urheberrechtsnovelle aufgenommen werden, wie soll eine Rückforderung
der URA stattfinden, wenn sie nicht ausgewiesen ist? Auch gewerbliche
NutzerInnen können die Festplattenabgabe nicht zurückfordern ohne
Vorweis des Zahlungsbelegs mit der ausgewiesenen URA", wundert sich
auch Barbara Neuwirth, Schriftstellerin und eine der Initiatorinnen
von "Kunst hat Recht.".

Parlamentarische Bürgerinitiative "Festplattenabgabe jetzt!"
bereits im Parlament

Die Initiative "Kunst hat Recht." hat bereits im Dezember 2012
eine Bürgerinitiative zur Einführung der Festplattenabgabe ins
Parlament eingebracht. In nur wenigen Wochen konnten weit mehr als
die erforderlichen Unterstützungserklärungen aufgebracht werden,
darunter unter anderem jene von: Elfriede Jelinek, Karl Markovics,
Herrmann Nitsch, Tone Fink, Barbara Frischmuth, Gerhard Haderer,
Friederike Mayröcker, Marlene Streeruwitz, Anna Mitgutsch, Peter
Turrini, Robert Schindel, Tini Kainrath, Peter Waterhouse, Birgit
Denk, Ulrike Truger und Lukas Resetarits.

Kunstschaffende fordern Festplattenabgabe noch in dieser
Legislaturperiode

"Wir appellieren an die Politik, diese längst notwendige
Gesetzesnovelle noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen und nicht
auf Kosten einer der wirtschaftlich schwächsten Gruppen der
Gesellschaft, der Kunstschaffenden, noch weiter zu verschieben. Wir
stehen für alle erforderlichen Detailgespräche zur Verfügung. Dem
Handel dagegen geht es offenbar darum, den Status quo, von dem nur er
profitiert, noch möglichst lange zu erhalten und er verweigert daher
jedes konstruktive Gespräch", fasst Filmproduzent Danny Krausz die
Situation zusammen.

Kunst hat Recht. Initiative für das Recht auf geistiges Eigentum
In der Initiative "Kunst hat Recht." haben sich etwa 2.700
MusikerInnen, AutorInnen, Filmschaffende, bildende KünstlerInnen und
FotografInnen zusammengeschlossen, um auf den massiven
Einkommensverlust durch die Missachtung des Urheberrechts im Internet
aufmerksam zu machen.

Informationen:
Web: http://www.kunsthatrecht.at
Facebook: http://www.facebook.com/kunsthatrecht
Twitter: http://twitter.com/#!/KunsthatRecht
YouTube: http://www.youtube.com/user/kunsthatrecht

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