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Trotz Verbot: Firma RUDH verkauft Magnetfeld-Geräte in Gasthäusern

AKNÖ: Abgabe an KonsumentInnen ohne ärztliche Verschreibung nicht erlaubt! Verstoß gegen Gewerbeordnung und Medizinproduktegesetz.

Wien (OTS/AKNÖ) - Die Salzburger Firma RUDH verkaufte bei einer Werbeveranstaltung in einem Gasthaus im Bezirk Melk Magnetfeldstimulationsgeräte, sogenannte ePads. Diese Geräte dürfen aber an PatientInnen nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung abgegeben werden. Ein 33-jähriger Konsument, der das Gerät dort gekauft hatte, bekam nach der Anwendung schwere gesundheitliche Probleme.

Herr S. aus Kilb, Bezirk Melk, hat mit seiner Lebensgefährtin an einer Verkaufsparty der Firma RUDH (Rund um den Haushalt -Haushaltsgeräte GesmbH) teilgenommen. Die Veranstaltung fand in einem Gasthaus statt. Neben Matratzen wurden auch Magnetfeldstimulationsgeräte - sogenannte ePads - um 980 Euro verkauft. Weil er nach einer Schulter-OP Beschwerden hatte, kaufte sich Herr S. das Gerät. Nachdem er es verwendet hatte, bekam er gesundheitliche Probleme und ging zum Arzt. Dieser diagnostizierte bei ihm Epilepsie. Zusammenhänge mit dem ePad vermutete Herr S. nicht. Monate später erfuhr Herr S. bei einer weiteren Verkaufsveranstaltung, dass Epileptiker kein Magnetfeld verwenden dürfen. Dass es sich bei den ePads um medizinische Geräte laut Medizinproduktegesetz handelt, konnte Herr S. nicht wissen.

Abgabe nur gegen ärztliche Verschreibung erlaubt

Die Abgabe solcher Geräte an PatientInnen ist nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung erlaubt. "Dieses medizinische Gerät hätte bei der Veranstaltung nie verkauft werden dürfen. In diesem Fall handelt es sich um einen Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz", so AKNÖ-Konsumentenschützerin Christa Hörmann. Aus gutem Grund: Denn die Magnetfeldtherapie in Form der Heimanwendung birgt laut Primararzt Dr. Erich Pospischil vom Arbeits- und Sozialmedizinischen Zentrum Mödling auch Risiken in sich. Er betont deshalb: "Es muss von einem Arzt festgestellt werden, welche Ursachen die Beschwerden haben und ob Gegenanzeigen für die Anwendung vorliegen." Bei Personen mit elektronischen oder metallischen Implantaten, Epileptikern, Schwangeren, aber auch bei Menschen mit Tumoren, Schilddrüsenerkrankungen und Infekten kann es aufgrund der Anwendung zu gesundheitlichen Problemen kommen.

Werbeverkaufsveranstaltung einmal anders

Die Firma RudH organisiert ihre Verkaufspartys - im Unterschied zur klassischen Werbefahrt - nicht per Post über den Massenversand von schriftlichen Einladungen. Stattdessen wird eine Person telefonisch kontaktiert, die mit Geschenken geködert wird, um Freunde, Verwandte und Bekannte zur Verkaufsparty einzuladen. Die Veranstaltung findet genauso wie alle anderen Werbeveranstaltungen im Gasthaus statt. Die Behörden werden von den TeilnehmerInnen aber nicht verständigt, da man ja den persönlich bekannten "Gastgeber" nicht bloßstellen will.

AKNÖ intervenierte: Konsumenten bekommen Geld zurück

Für den Konsumenten und seine Lebensgefährtin konnte die AKNÖ zumindest einen finanziellen Schaden abwenden. Nach mehrmaliger Intervention erklärte sich die Firma RUDH bereit, das Gerät am Kulanzweg zurückzunehmen. "Wir raten Konsumentinnen und Konsumenten keine Kaufverträge bei Werbeveranstaltungen in Gasthäusern abzuschließen", so Hörmann.

Rückfragen & Kontakt:

AKNÖ Konsumentenberatung
Christa Hörmann
Tel.: +43 664 8240510
http://noe.arbeiterkammer.at

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