• 06.03.2013, 11:08:44
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Trotz Verbot: Firma RUDH verkauft Magnetfeld-Geräte in Gasthäusern

AKNÖ: Abgabe an KonsumentInnen ohne ärztliche Verschreibung nicht erlaubt! Verstoß gegen Gewerbeordnung und Medizinproduktegesetz.

Utl.: AKNÖ: Abgabe an KonsumentInnen ohne ärztliche Verschreibung
nicht erlaubt! Verstoß gegen Gewerbeordnung und
Medizinproduktegesetz. =

Wien (OTS/AKNÖ) - Die Salzburger Firma RUDH verkaufte bei einer
Werbeveranstaltung in einem Gasthaus im Bezirk Melk
Magnetfeldstimulationsgeräte, sogenannte ePads. Diese Geräte dürfen
aber an PatientInnen nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung
abgegeben werden. Ein 33-jähriger Konsument, der das Gerät dort
gekauft hatte, bekam nach der Anwendung schwere gesundheitliche
Probleme.

Herr S. aus Kilb, Bezirk Melk, hat mit seiner Lebensgefährtin an
einer Verkaufsparty der Firma RUDH (Rund um den Haushalt -
Haushaltsgeräte GesmbH) teilgenommen. Die Veranstaltung fand in einem
Gasthaus statt. Neben Matratzen wurden auch
Magnetfeldstimulationsgeräte - sogenannte ePads - um 980 Euro
verkauft. Weil er nach einer Schulter-OP Beschwerden hatte, kaufte
sich Herr S. das Gerät. Nachdem er es verwendet hatte, bekam er
gesundheitliche Probleme und ging zum Arzt. Dieser diagnostizierte
bei ihm Epilepsie. Zusammenhänge mit dem ePad vermutete Herr S.
nicht. Monate später erfuhr Herr S. bei einer weiteren
Verkaufsveranstaltung, dass Epileptiker kein Magnetfeld verwenden
dürfen. Dass es sich bei den ePads um medizinische Geräte laut
Medizinproduktegesetz handelt, konnte Herr S. nicht wissen.

Abgabe nur gegen ärztliche Verschreibung erlaubt

Die Abgabe solcher Geräte an PatientInnen ist nur gegen Vorlage einer
ärztlichen Verschreibung erlaubt. "Dieses medizinische Gerät hätte
bei der Veranstaltung nie verkauft werden dürfen. In diesem Fall
handelt es sich um einen Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz", so
AKNÖ-Konsumentenschützerin Christa Hörmann. Aus gutem Grund: Denn die
Magnetfeldtherapie in Form der Heimanwendung birgt laut Primararzt
Dr. Erich Pospischil vom Arbeits- und Sozialmedizinischen Zentrum
Mödling auch Risiken in sich. Er betont deshalb: "Es muss von einem
Arzt festgestellt werden, welche Ursachen die Beschwerden haben und
ob Gegenanzeigen für die Anwendung vorliegen." Bei Personen mit
elektronischen oder metallischen Implantaten, Epileptikern,
Schwangeren, aber auch bei Menschen mit Tumoren,
Schilddrüsenerkrankungen und Infekten kann es aufgrund der Anwendung
zu gesundheitlichen Problemen kommen.

Werbeverkaufsveranstaltung einmal anders

Die Firma RudH organisiert ihre Verkaufspartys - im Unterschied zur
klassischen Werbefahrt - nicht per Post über den Massenversand von
schriftlichen Einladungen. Stattdessen wird eine Person telefonisch
kontaktiert, die mit Geschenken geködert wird, um Freunde, Verwandte
und Bekannte zur Verkaufsparty einzuladen. Die Veranstaltung findet
genauso wie alle anderen Werbeveranstaltungen im Gasthaus statt. Die
Behörden werden von den TeilnehmerInnen aber nicht verständigt, da
man ja den persönlich bekannten "Gastgeber" nicht bloßstellen will.

AKNÖ intervenierte: Konsumenten bekommen Geld zurück

Für den Konsumenten und seine Lebensgefährtin konnte die AKNÖ
zumindest einen finanziellen Schaden abwenden. Nach mehrmaliger
Intervention erklärte sich die Firma RUDH bereit, das Gerät am
Kulanzweg zurückzunehmen. "Wir raten Konsumentinnen und Konsumenten
keine Kaufverträge bei Werbeveranstaltungen in Gasthäusern
abzuschließen", so Hörmann.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKN

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