- 06.03.2013, 09:11:15
- /
- OTS0033 OTW0033
Verkehrslösung für Neugestaltung Mariahilfer Straße steht fest
FußgängerInnenzone zwischen Andreasgasse und Kirchengasse - Begegnungszonen zwischen Museumsplatz/Kirchengasse und Andreasgasse/Kaiserstraße
Utl.: FußgängerInnenzone zwischen Andreasgasse und Kirchengasse -
Begegnungszonen zwischen Museumsplatz/Kirchengasse und
Andreasgasse/Kaiserstraße =
Wien (OTS) - Nach den Befragungen zu den Querungen steht nun die
Verkehrslösung für die gesamte Mariahilfer Straße fest. Im
Kernbereich zwischen Kirchengasse und Andreasgasse wird es eine
FußgängerInnenzone geben, der 13A wird dort eine eigene Fahrbahn
bekommen und auf der gewohnten Linie fahren. In den anderen Bereichen
der Mariahilfer Straße, zwischen Museumsplatz/Kirchengasse und
Andreasgasse/Kaiserstraße, werden zum ersten Mal in Wien so genannte
Begegnungszonen verwirklicht. Das ermöglicht die Zufahrt zu den
Parkgaragen, verhindert aber den Durchzugsverkehr. Begegnungszonen
sind seit der jüngsten Reform der Straßenverkehrsordnung in
Österreich möglich. Diese Lösung wurde gemeinsam mit den
BezirksvorsteherInnen des 6. und des 7. Bezirks, Renate Kaufmann und
Thomas Blimlinger, ausgearbeitet.
"Damit haben wir für die Mariahilfer Straße eine einfache, innovative
und moderne Lösung für die Verkehrsberuhigung gefunden. Mit diesen
Maßnahmen attraktivieren wir die Mariahilfer Straße nicht nur für
AnrainerInnen, sondern für alle Wirtschaftstreibenden und die vielen
tausend BesucherInnen der Mariahilfer Straße. Mit dieser
Verkehrslösung und den damit verbundenen Maßnahmen in den Bezirken
gehen wir ab Sommer in die Testphase", so Maria Vassilakou,
Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin. "Jetzt kann die
BürgerInnenbeteiligung zur Oberflächengestaltung beginnen."
In einer Begegnungszone ist der FußgängerInnen-Verkehr überall
zulässig, der Radverkehr ist in beiden Richtungen erlaubt. Generell
gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h. Grundsätzlich ist
das Befahren der Begegnungszone auch für Kraftfahrzeuge möglich, das
Parken und Halten ist nicht erlaubt, außer für den Lieferverkehr. Die
Zufahrt zu Garagen und Einfahrten wird durch diese Verkehrslösung
garantiert.
In den kommenden Wochen erhalten alle BewohnerInnen des 6. und 7.
Bezirks genaue Informationen über die zukünftige Regelungen in ihren
Bezirken. Die Umsetzung der Verkehrsmaßnahmen wird im Sommer
erfolgen. Erste bauliche Umsetzungen können nach einer Testphase im
Frühjahr 2014 in Angriff genommen werden.
Die Gespräche mit der Wirtschaftskammer über Lieferzeiten werden nun
auf Basis der festgelegten Verkehrslösung weiter geführt.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK






