• 05.03.2013, 12:10:11
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  • OTS0139 OTW0139

Massive Bedenken des DÖJ gegenüber dem neuen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz

Marz (OTS) -

1. "... Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen
Sie verwendet werden!"

Im Rahmen von Gefährdungsabklärungen sollen in Zukunft
Helfereinrichtungen alles mitteilen, was das Jugendamt wissen
möchte. Selbst wenn sich der Verdacht nicht auf Misshandlung, Quälen,
Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch bezieht.
Auch die aktive Mitteilungspflicht von Helferorganisationen an die
Jugendämter soll durch das neue Gesetz erweitert werden. Im Rahmen
eines Strafverfahrens ist geplant, dass die Inhalte der Beratungen
ohne Interessensabwägung offen gelegt werden.
Das wird dazu führen, dass Betroffene keine Hilfe mehr annehmen.
Besonders nicht bei Beratungsstellen und Familiendiensten, die nur in
Kooperation mit den Betroffenen etwas Positives für die gefährdeten
Kinder erreichen können. Das neue Gesetz entzöge den
Beratungseinrichtungen den Boden unter den Füssen. Das notwendige
Vertrauensverhältnis zwischen Hilfesuchenden und HelferInnen würde
massiv gefährdet.

Über 50 kritische Stellungnahmen werden ignoriert

Im Begutachtungsverfahren zum neuen Gesetz haben nicht nur
zahlreiche etablierte Institutionen und Dachverbände wie
Österreichische Kinderschutzzentren, Österreichische Kinder- und
Jugendanwaltschaften, der Österreichische Städtebund, Österreichische
Ärztekammer, Weißer Ring, Institut für Sozialdienste Vorarlberg
u.v.a. diese neuen Regelungen über Verschwiegenheit und
Meldepflichten kritisiert, sondern auch die Bundesländer Wien, Tirol
und Salzburg! Über 50 kritische Stellungnahmen zu diesem Thema
wurden eingebracht. Sie alle werden im Gesetzestext einfach
ignoriert.

2. Die verkürzte Sicht auf die Jugend

Im Gesetzesentwurf wird lediglich unter bestimmten, engen
Voraussetzungen die Möglichkeit eingeräumt, eine
Jugendhilfeunterstützung bis zum 21. Lebensjahr weiterzuführen (§21).
Der DÖJ verweist daher in diesem Zusammenhang auf den "6. Bericht zur
Lage der Jugend in Österreich" (2011*) des gleichen Wirtschafts-und
Familienministerium, das auch dieses Gesetz entwarf. Dieser Bericht
gibt spezielle Empfehlungen für die Jugendhilfe in Österreich ab, die
im Gesetz in keiner Weise berücksichtigt werden. Damit nimmt das
Gesetz die im eigenen Bericht wissenschaftlich vertretenen und
untermauerten gesellschaftlichen Veränderung und den Stand der
Wissenschaft nicht ernst, auf den sich die § § 12(1) und 13(2)
explizit beziehen. Das Gesetz sieht keine spezifischen Angebote zur
Unterstützungen der Jugendlichen im Rahmen der Österreichischen
Jugendhilfe vor.

Weitere Kritikpunkte des DÖJ sind das verwässerte 4-Augenprinzip
und fehlende Instrumente der Steuerung.

* Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend: "6. Bericht
zur Lage der Jugend in Österreich", Wien 2011

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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