- 05.03.2013, 11:00:37
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Mitterlehner: Gewerbeordnungs-Reform im Ministerrat beschlossen
Wirtschaftsminister: Novelle erleichtert Betriebsübergaben und reduziert Verwaltungsaufwand für Unternehmer - Public Viewing wird genehmigungsfrei
Utl.: Wirtschaftsminister: Novelle erleichtert Betriebsübergaben und
reduziert Verwaltungsaufwand für Unternehmer - Public Viewing
wird genehmigungsfrei =
Wien (OTS/BMWFJ) - Auf Antrag von Wirtschaftsminister Reinhold
Mitterlehner hat der Ministerrat am Dienstag eine umfangreiche
Novelle der Gewerbeordnung beschlossen. "Wir wollen unseren
Unternehmern das Wirtschaften erleichtern, indem wir das
Betriebsanlagenrecht entschlacken und den Verwaltungsaufwand deutlich
reduzieren. Zusätzlich vereinfachen wir die Betriebsübergaben, da in
den nächsten Jahren rund 44 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe von
Nachfolgefragen betroffen sein werden", sagt Mitterlehner.
Die Novelle umfasst folgende wichtige Punkte:
- Neues Service der Gewerbebehörden und bessere Investitionsplanung
in der Anfangsphase von Betriebsübergaben: Der Jungunternehmer (bzw.
Übernehmer) erhält künftig auf Antrag von der Behörde eine
Zusammenstellung aller Bescheide und Auflagen, die den Betrieb
betreffen. Bei besonders kostenintensiven Auflagen kann er um einen
Aufschub von bis zu fünf Jahren ersuchen. Damit kann er seine
Investitionen besser planen als bisher.
- Vereinfachung der örtlichen Zuständigkeit: Für Betriebsanlagen, die
sich über mehrere Verwaltungssprengel erstrecken, wird es künftig
keine zeitraubenden Zuständigkeitsstreitigkeiten mehr geben, sondern
ist nun jene Bezirksverwaltungsbehörde örtlich zuständig, in deren
Sprengel sich der größere Anlagenteil befindet. Das bringt
Rechtssicherheit für Betriebe und Behörden und beschleunigt die
Verfahren.
- Die Berichtigung überschießender Auflagen wird für die Betriebe
deutlich erleichtert. Auf begründeten Antrag muss die Behörde in
Zukunft auch nach Rechtskraft des Genehmigungsbescheides noch einmal
prüfen, ob überbordende Auflagen erteilt wurden. So können zum
Beispiel lärmbedingte Betriebszeitbeschränkungen, die aufgrund
technologischer Neuerungen an den Maschinen nicht mehr nötig sind,
leichter aufgehoben werden als bisher. Auch Widersprüche aus bau- und
gewerberechtlichen Genehmigungsbescheiden können einfacher beseitigt
werden. Parallel zu diesen Verbesserungen muss aus
verfassungsrechtlichen Gründen auch die Parteistellung der Nachbarn
angepasst werden. Ihnen soll künftig Parteistellung in der Frage
zukommen, ob bei der Berichtigung überschießender Auflagen im
Interesse des Anlageninhabers bzw. im Zusammenhang mit der
Aufschubmöglichkeit bei Betriebsübernahmen neue oder größere
nachteilige Wirkungen im Hinblick auf ihre Schutzinteressen verbunden
sein können.
- Erleichterung für Tourismusbetriebe, Public-Viewing
genehmigungsfrei: Anlagenänderungen für die Dauer von sportlichen
Großereignissen (zum Beispiel durch Aufstellen einer Leinwand) sollen
künftig genehmigungsfrei werden. Die Gastwirte ersparen sich dadurch
langwierige Verfahren. Aufgrund der zeitlichen Beschränkung und der
Berücksichtigung der Lärmemissionen beim Public Viewing bleiben die
Anrainer-Interessen gewahrt.
- Schnellere Verwaltungsverfahren: Mit der Novelle werden auch die in
der Gewerbeordnung notwendigen Anpassungen an die neue
Verwaltungsgerichtsbarkeit umgesetzt: Künftig wird für die Beschwerde
eines Betriebes gegen einen gewerberechtlichen Bescheid in der Regel
das Landesverwaltungsgericht des jeweiligen Bundeslandes zuständig
sein und nicht mehr wie bisher der Unabhängige Verwaltungssenat.
Damit sollen die Verwaltungsverfahren beschleunigt werden.
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