Eine Gradwanderung zwischen Verpflichtung und Rechten
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Wien (OTS/RfW) - Unternehmer, die Winterdienst verrichten, kommen in
schneereichen Wintern wie in diesem mit der Lenk- und
Ruhezeitverordnung arg in Bedrängnis: "Ich kenne die Problematik aus
eigener Erfahrung. Arbeitsbeginn ist meist um 7 Uhr früh. An normalen
Tagen kann das täglich anfallende Geschäft in acht Stunden absolviert
werden. Dem Gesetze nach kann aber ein Fahrer, der das Tagesgeschäft
erledigt hat bei Schneefall oder absinkender Temperatur in den Abend-
und Nachtstunden nicht mehr zum Einsatz kommen, da er die Lenk- und
Ruhezeit überschreitet", erzählt KommR Walter Fischer, Landesobmann
des RfW-Niederösterreich aus der Praxis.
Solche Tage kommen zwar nicht oft vor, aber, wie die Erfahrung aus
diesem Winter zeigt, doch das ein oder andere Mal: "Hier wäre es
wünschenswert, wenn die Unternehmer nicht dafür bestraft werden, wenn
sie die Arbeit für das Gemeinwohl verrichten, und die Straßen
schneefrei halten", so Fischer.
Diese Missstände gibt es aber nicht nur im Winterdienst. Auch der
Baustellenverkehr, wie bspw. die Betonpumpe oder der Kranwagen
erleben dieselbe Problematik: "Ein Betonpumpenfahrer muss seine
Tätigkeit nach vier Stunden eine halbe Stunde unterbrechen. In der
Praxis ist das nicht durchführbar, denn gewisse Betonpumpenarbeiten
müssen in einem Zuge durchgeführt werden", erklärt der
RfW-Landesobmann.
An solchen Beispielen zeigt sich, dass Praxis und Gesetz weit
auseinanderklaffen - und das am Rücken der Unternehmer - denn schon
Verstöße im geringsten Ausmaß werden sofort geahndet und belasten die
Unternehmer zusätzlich. "Natürlich soll es für die Arbeitnehmer
Ruhezeiten geben, das ist auch gut und wichtig. Aber in Notfällen
oder solchen Ausnahmesituationen sollte, nach Rücksprache zwischen
Arbeitgeber und -nehmer, mehr Flexibilität möglich sein. Wir als
Unternehmervertretung fordern daher in diesem Bereich ein rasches
Umdenken in der Gesetzgebung", stellt Fischer abschließend fest.
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