• 01.03.2013, 11:49:16
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  • OTS0147 OTW0147

Wahlschlepper drohen Strafen bis hin zu Gefängnis

Verfassungsjurist Heinz Mayer warnt davor, Nichtwähler per Anruf oder Besuch zur Wahl zu nötigen

Utl.: Verfassungsjurist Heinz Mayer warnt davor, Nichtwähler per
Anruf oder Besuch zur Wahl zu nötigen =

Baden (OTS) - Wer in falsch verstandenem Pflichtbewusstsein seiner
Partei gegenüber noch während der Wahl jene Parteimitglieder der
Parteizentrale meldet, die noch nicht zur Stimmabgabe erschienen
sind, hat gegen mehrere Gesetze verstoßen. Dieser Rechtsbruch kann
bis zur Gefängnisstrafe Konsequenzen haben. Das geht aus einem
Gutachten des Verfassungsjuristen Univ.-Prof DDr. Heinz Mayer hervor,
wie Team Stronach Nationalratsabgeordnete Elisabeth
Kaufmann-Bruckberger heute zitiert.

Kaufmann-Bruckberger verweist auf folgende Stelle im Gutachten: "Ein
Wahlberichtigter, der von seinem Wahlrecht NICHT Gebrauch macht,
äußert damit auch seine politische Meinung."

Diese "politische Meinung" ist durch das Datenschutzgesetz besonders
geschützt. Mayer führt in seinem Gutachten weiter aus: "Wer als
Mitglied einer Wahlbehörde einem Dritten offenbart, dass ein
Wahlberechtigter sein Wahlrecht nicht ausgeübt hat, handelt
rechtswidrig und ist nach §51 Datenschutzgesetz strafbar."

Mayer weist in seinem Gutachten auch darauf hin, dass derjenige sich
nach dem Strafgesetz strafbar macht, der jemanden zum Wählen nötigt!
Kaufmann-Bruckberger: "Damit wird die Luft rechtlich recht dünn für
alle in der ÖVP, die ab Mittag jene anrufen oder gar besuchen, die
noch nicht wählen waren und sie mit sanften Druck überreden wollen,
doch noch zur Wahl zu gehen."

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