• 27.02.2013, 13:13:44
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Heeresgeschichtliches Museum restituiert Ölgemälde an die Erben nach Albert Klein

Von l. n. r.: Dr. Walter Kalina, Dr. Christoph
Hatschek (HGM/MHI), Karen Szyjowicz B. A. (Israelische
Kultusgemeinde), Mag. Hans-Leo Preleuthner (BMLVS)

Wien (OTS) - Am Dienstag, 26. Februar 2013 wurden seitens des
Heeresgeschichtlichen Museums / Militärhistorischen Instituts (HGM/
MHI) drei Ölgemälde an die Israelitische Kultusgemeinde in Vertretung
der rechtmäßigen Erben nach Albert Klein übergeben. Die betreffenden
Exponate waren im Zuge der Provenienzforschung des HGM/ MHI zu seinen
Sammlungen aufgefunden worden und aufgrund Ihrer Provenienz
unmittelbar im Sinne des Bundesgesetzes über die Rückgabe von
Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und
Sammlungen (BGBl. I Nr. 181/1998, i.d.F. BGBl. I 117/2009,
Kunstrückgabegesetz) als bedenklich eingestuft worden.

Der am 31. Mai 1873 in Varsany (heutiges Ungarn) geborene und
zumindest bis zum 25. März 1942 in Wien gemeldete Albert Klein wurde
von den nationalsozialistischen Machthabern aufgrund seines Glaubens
verfolgt, konnte jedoch mit seiner Frau Sidonie zunächst nach
Budapest (Ungarn) und von dort im Jahre 1944 nach Kalinciakovo
(Slowakei) fliehen. Die näheren Umstände seiner Flucht konnten leider
aufgrund der schlechten Quellenlage nicht vollständig recherchiert
werden. Aus einer seinerzeitigen Niederschrift des damaligen
Heeresmuseums geht jedoch hervor, dass Albert Klein noch vor seiner
Flucht nach Ungarn, am 20. September 1939 dem Museum folgende drei
Gemälde veräußerte:

K. W. Prochazka: Portrait eines unbekannten Oberst
Öl auf Leinwand auf Karton, 42 x 34 cm

Carl Atzker: Portrait Erzherzog Friedrich von Österreich
Öl auf Leinwand, 53 x 44 cm

Adolf von Schallberg: Portrait Kaiser Franz Joseph I. von Österreich
Öl auf Leinwand, 240 x 158 cm

Der Kunstrückgabebeirat sah auf Grund des Sachverhaltes den
Tatbestand des § 1 Abs. 1 Zif. 2 Kunstrückgabegesetz erfüllt und
empfahl dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (BMLVS)
spruchgemäß die Übereignung an die Rechtsnachfolger von Todes wegen
nach Albert Klein. Nach sehr aufwändigen Recherchen gelang es
insbesondere aufgrund der Zusammenarbeit mit der Israelitischen
Kultusgemeinde Wien, die rechtmäßigen Erben nach Albert Klein zu
eruieren.

Bei der Übergabe an die Vertreterin der Israelitischen
Kultusgemeinde, Frau Karen Szyjowicz B. A., zeigte sich Direktor
Ortner erfreut und betonte, dass es keinesfalls
darum gehen würde, etwas vermeintlich "Gutes" zu tun, sondern
vielmehr im Sinne von Wiedergutmachung vergangenen Unrechts korrekt
und damit auch und vor allem im Sinne des Restitutionsgesetzes zu
handeln.

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

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