- 22.02.2013, 13:27:54
- /
- OTS0160 OTW0160
RfW-Bundesvorstand: Einstimmige Resolution: "Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld zur Entlastung des Faktors Arbeit"
RfW für Steuerhoheit der Länder bei Einkommen-, Lohn- und Grundsteuer & eine einheitliche Bemessungsgrundlage für unternehmens-bezogene Steuern auf Basis des Nettoertragswerts.
Utl.: RfW für Steuerhoheit der Länder bei Einkommen-, Lohn- und
Grundsteuer & eine einheitliche Bemessungsgrundlage für
unternehmens-bezogene Steuern auf Basis des Nettoertragswerts. =
Wien (OTS) - "Derzeit wird wieder die Steuerhoheit für die Länder
diskutiert. Der föderale Weg der Steuerautonomie muss aller-dings
weit über den Ansatz der Grundsteuer oder der Körperschaftssteuer
hinausgehen. Das Ziel ist eine Systemumstellung, die für Transparenz
und den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern einerseits und
für eine Entlastung des Faktors Arbeit andererseits sorgt.
Jeder Schweizer Kanton erhebt Einkommen-, Gewinn-, Grunderwerbs-,
Kapitalsteuer und ähnliches. In Anlehnung an dieses System sollen die
Bundesländer Einkommensteuer (inklusive Lohnsteuer),
Körperschaftsteuer und Grundsteuer einheben. Wesentlich dabei: Bei
diesen unternehmensbezogen Steuern muss es erstens zu einer
Systemumstellung in Richtung rechtsformneutrale Besteuerung kommen.
Zweitens wird ähnlich der Berechnungsbasis für die
Energieabgabenrückvergütung als neue Bemessungsgrundlage der
Nettoertragswert (Umsatz abzüglich Wareneinsatz und Personalkosten)
herangezogen. Wird kein Gewinn erzielt, fällt damit keine Steuer an.
Als zusätzliche Maßnahme wird die - lohnabhängige - Kommunalsteuer
gestrichen.
Diese Systemumstellung sorgt für klare und einfache Regelungen.
Betriebe, die Arbeitsplätze schaffen, werden entlastet und nicht
länger vom Fiskus dafür "abgestraft". Dasselbe gilt für die
Streichung der Kommunalsteuer, die auch für die Gemeinden einen
positiven Effekt hat: Der Wettlauf um Betriebsansiedelungen fällt
weg, das Land teilt die Mittel nach einem fairen Schlüssel zu.
Das Kantonsprinzip in der Schweiz zeigt auch, dass finanz- und
wirtschaftspolitisch regionale Gestaltungsmöglichkeiten grundsätzlich
für mehr Wettbewerb und damit für eine niedrige Steuerquote sorgen.
Innerhalb einer gewissen Bandbreite sollten daher die Länder in einen
Steuerwettbewerb treten können.
Diese neue Form der Abgabenautonomie hat mehrere positive Effekte:
Das System belohnt diejenigen, die in ihrem Bundesland für hohes
Wirtschaftswachstum und für Arbeitsplätze sorgen. Es führt zu einem
effizienteren und verantwortungsvolleren Umgang mit Steuereinnahmen -
ein Unternehmer kann auch nur über das Geld verfügen, das er
einnimmt. Neuverschuldung kann es keine geben. Die Steuerautonomie
der Länder stärkt die direkte Demokratie: Bei Großprojekten muss die
Bevölkerung gefragt werden, ob sie bereit ist, dafür auch höhere
Steuern zu zahlen. Sie sorgt für Transparenz und vermindert die
Gefahr von Spekulation und Korruption, weil sie die Zahl der
möglichen Kanäle für den Geldfluss drastisch reduziert.
Daher verabschiedet der RfW-Bundesvorstand in seiner heutigen Sitzung
folgende R E S O L U T I O N
Im Sinne der Entlastung des Faktors Arbeit sowie von Transparenz und
Fairness wird die österreichische Bundesregierung aufgefordert, den
Ländern erstens die Steuerhoheit bei Einkommen-, Lohn- und
Grundsteuer zu übertragen, und zweitens die Bemessungsgrundlage für
unternehmensbezogene Steuern zu vereinheitlichen und dabei auf den
Nettoertragswert abzustellen."
Wien, am 22. Februar 2013
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | RFW






