• 22.02.2013, 12:16:08
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AK Tumpel zu Konzessionen-Richtlinie: Proteste zeigen Wirkung

Daseinsvorsorge gehört in die öffentliche Hand

Utl.: Daseinsvorsorge gehört in die öffentliche Hand =

Wien (OTS) - "Die Kritik von AK, ÖGB und der europäischen
Zivilgesellschaft hat sich gelohnt und endlich erste Früchte
getragen. Die Stimmen von über einer Million EU-Bürgerinnen und
Bürger werden gehört", so AK Präsident Herbert Tumpel zur gestrigen
Rede des EU-Kommissars Michel Barnier im EU Binnenmarktausschuss,
wonach das enge Korsett an Bedingungen in der geplanten
Konzessionen-Richtlinie für die öffentliche Erbringung der
Wasserversorgung gelockert werden soll. Es liege nun an der
Kommission, ihr Wort zu halten und einen entsprechenden
Richtlinientext zu formulieren, so der AK Präsident.

"Wir begrüßen, dass das enge Korsett an Bedingungen für die
öffentliche Erbringung der Wasserversorgung im Richtlinienvorschlag
gelockert werden soll", so der AK Präsident. "Es geht aber nicht nur
um das Wasser, sondern auch um andere wesentliche öffentliche
Dienstleistungen wie die Müllabfuhr, die Energieversorgung oder die
Gesundheitsdienste. All diese Leistungen könnten von der Richtlinie
betroffen sein und so einem Privatisierungsdruck ausgesetzt werden.
In seiner derzeitigen Form lehnen wir den Vorschlag deshalb ab. Die
Daseinsvorsorge gehört in die öffentliche Hand."

Die AK begrüßt, dass EU-Kommissar Barnier erkannt hat, dass die engen
Bestimmungen reale Probleme für die Kommunen und Gemeinden bedeuten
und dass er in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Stadtwerke, die
neben dem Wasserbereich auch andere Bereiche wie Energie abdecken,
genannt hat. Der Richtlinienvorschlag soll deshalb da-hingehend
geändert werden, dass nicht 80 Prozent des Umsatzes der Stadtwerke
für den Auftraggeber erbracht werden müssen, um von der
Ausschreibungspflicht befreit zu sein, sondern 80 Prozent der im
Wasserbereich erbrachten Dienstleistungen. Andere Dienstleistungen
und Erbringungsformen sind dadurch aber auch weiterhin von den
strengen Kriterien betroffen. Auch bei der Zusammenarbeit mehrerer
Gemeinden führt die Richtlinie zu Problemen, auch das muss in den
kommenden Verhandlungen diskutiert und geändert werden.

Die Mehrheit der EU-Abgeordneten möchte nun trotz der weitreichenden
Kritik die Verhandlungen zur Konzessionsrichtlinie frühzeitig
abschließen. Durch eine Einigung im Trilog soll eine längere
Diskussion über die Dienstleistungskonzessionen vermieden werden. "Es
ist wichtig, den Richtlinienvorschlag und seine Auswirkungen auf die
öffentlichen Dienstleistungen genau zu prüfen. Alleine die
europäische Bürgerinitiative zeigt, dass die EU-Bürgerinnen und
Bürger eine Privatisierung ihrer Wasserversorgung strikt ablehnen.
Diese Bedenken müssen ernst genommen werden", so Tumpel.

Als bedauerlich erachtet die AK die Bemerkungen Barniers im Hinblick
auf die Bürgerinitiative. Er hatte erklärt, er könne nicht
akzeptieren, "dass die Wasserversorgung aus den Regeln des
Binnenmarktes herausgenommen wird", der Binnenmarkt würde europaweit
die Wasserqualität für die VerbraucherInnen sichern. Dem widerspricht
die AK, denn die Konzessionen-Richtlinie enthält keinerlei
Bestimmungen zur Qualität des Wassers, die vielmehr bereits jetzt in
der EU-Wasserrahmen- und der EU-Trinkwasser-Richtlinie geregelt wird.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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