• 14.02.2013, 12:11:41
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Land Salzburg bereitet Spekulationsverbot vor

Burgstaller: Wir machen mehr als nur unsere Hausaufgaben

Utl.: Burgstaller: Wir machen mehr als nur unsere Hausaufgaben =

Salzburg (OTS) - Bund und Länder haben gestern in Wien eine
15a-Vereinbarung zum Spekulationsverbot unterzeichnet. Dieser Zusatz
zum Stabilitätspakt regelt, wie die Länder künftig mit Steuergeld
umgehen sollen. Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller bezeichnete
heute, Donnerstag, 14. Februar, diese Vereinbarung als "richtigen
ersten Schritt und wichtige Grundlage für die künftige Finanzgebarung
der Länder".

Bereits Anfang Jänner, als Burgstaller ihren "Sechs-Punkte-Plan
für ein neues Finanzmanagement im Land Salzburg" vorlegte, kündigte
die Landeshauptfrau jedoch an, für Salzburg einen Schritt weiter
gehen zu wollen und unabhängig von einer Bund-Länder-Vereinbarung
auch auf Landesebene ein Spekulationsverbot verfassungsrechtlich zu
verankern.

"Wir machen mehr als nur unsere Hausaufgaben, denn zusätzlich zur
15a-Vereinbarung, die bis Ende Juni von Salzburg ratifiziert sein
soll, sind auch die Vorarbeiten für ein Spekulationsverbot in
Salzburg erledigt. Die Entwürfe für die entsprechende
Verfassungsbestimmung und ein detailliertes Landesgesetz sind seit
heute in der Begutachtungsphase", sagte Landeshauptfrau Burgstaller.
Damit soll nicht zuletzt ein einstimmiger Auftrag des Landtags vom
23. Jänner 2013 erfüllt werden, in dem unter anderem Burgstallers
Sechs-Punkte-Plan beschlossen wurde.

Burgstaller weist auf eine Besonderheit des
Begutachtungsverfahrens hin. So wurden neben Bundeskanzleramt,
Gemeinde- und Städtebund sowie den Sozialpartnern und dem
Bundesrechnungshof zusätzlich auch die Österreichische
Bundesfinanzierungsagentur und der Landesrechnungshof um eine
Stellungnahme zum Entwurf der Verfassungsänderung ersucht. Die
Inhalte sollen nun auf Regierungs- und Landtagsebene verhandelt
werden. Ziel sei, so Burgstaller, bis 18. März eine entsprechende
Regierungsvorlage beschließen zu können.

"Die Verankerung eines Spekulationsverbots auch in der
Landesverfassung zeigt, dass wir bereit sind, die richtigen Lehren
aus der Finanz-Affäre zu ziehen", betonte die Landeshauptfrau. Der
Entwurf für ein verfassungsrechtlich abgesichertes Spekulationsverbot
sieht vor, dass Land Salzburg, Stadt Salzburg und die Gemeinden ihre
Finanzgebarung "risikoavers" anzulegen haben. Die Details zu dieser
Verfassungsbestimmung werden in einem einfachen Landesgesetz
festgelegt.

Salzburg will auch hier einen - besonders strengen - Sonderweg
gehen: In einer eigenen "Positivliste" sollen jene Geschäfte
festgelegt werden, die zulässig sind. Mit 1. Jänner 2017 soll darüber
hinaus beim Land auch die Doppelte Buchführung ("Doppik") eingeführt
werden. Auch dazu werden jetzt die verfassungsrechtlichen Grundlagen
geschaffen.

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