- 13.02.2013, 12:58:04
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Die Filmwirtschaft erwartet sich von Plattform "Für modernes Urheberrecht" konkrete Vorschläge, nicht Verzögerungstaktiken.
Wien (OTS) - Im Zusammenhang mit den jüngsten Äußerungen der
Plattform "..für ein modernes Urheberrecht", die aus namhaften
Unternehmen der Telekommunikationswirtschaft und der Elektroindustrie
besteht, stellt der Verein FILM AUSTRIA für die Filmwirtschaft fest,
dass diese Plattform bislang außer Allgemeinplätzen zu behaupteten
Notwendigkeiten im "modernen" Urheberrecht keinerlei konkrete Inputs
für die Fortentwicklung des Urheberrechts gibt.
"Vorschläge, wie die Forderung nach Urhebervertragsrecht, sind
offensichtlich nur eine Vernebelungsstrategie für das eigentliche
Ziel dieser Plattform: nämlich eine Verzögerung und letztlich
Verhinderung der für die Künstler essentiellen Weiterentwicklung der
Leerkassettenvergütung in Richtung moderner Speichermedien," so Veit
Heiduschka, Produzent des mehrfach Oscar-nominierten Films "Amour"
und Präsident des Vereins FILM AUSTRIA, der
Filmproduktionsunternehmen Österreichs vertritt.
Dass sich Unternehmen des Elektrohandels, der einschlägigen
Industrie und der Telekomwirtschaft gegen Mehrbelastungen durch eine
kollektive Lizenz wehren, mag aus deren Interessenposition
verständlich sein, doch sollte man hier mit offenen Karten spielen
und sich nicht als selbsternannter Vertreter der Künstler gerieren.
Bislang ist von der Plattform "für modernes Urheberrecht" außer
allgemeinen Aussagen kein einziger konkreter Vorschlag vorgelegt
worden, wie die Interessen der Kunstschaffenden und der
Filmproduzenten gewahrt und wie die Einnahmenausfälle kompensiert
werden können, die mit der Nutzung zeitgemässer Speicherträger für
(legale) Privatkopien einhergehen.
"Die Filmwirtschaft ist für alle konstruktiven Vorschläge dankbar,
wie das Urheberrecht für die digitale Welt angepasst werden könnte.
Ratschläge, die ausschließlich darauf abzielen, notwendige Defizite
des seit 2006 nicht mehr novellierten Urheberrechts zu verhindern,
sind aber zurückzuweisen," so Veit Heiduschka weiter.
Das Urhebervertragsrecht ist ohne Zweifel ein Diskussionspunkt
zwischen Filmproduktion und den (vielfach angestellten und über die
Gagen-Tabellen des Kollektivvertrages bezahlten) Filmurheber. Diese
Thematik darf aber mit der Frage der Abgeltung für die Privatkopie
nicht vermischt werden.
Wenn es vom Elektrohandel und der Telekommunikationsindustrie,
deren Interessen jenen der Kreativen in vielen Punkten widersprechen,
weder Verständnis noch Bereitschaft gibt, für legale freie
Werknutzungen die gesetzlich vorgesehenen Vergütungen zu leisten, so
schadet dies den Kreativen. Ein Ablenken mit Forderungen nach einem
Urhebervertragsrecht verzögert nur konkrete Lösungen, die dringend
gebraucht werden und noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen
sind.
Handel und Telekom-Wirtschaft profitieren von den digitalen
Vertriebsmöglichkeiten von Content aller Art - Film, Musik, Games,
E-Books - dafür die gesetzliche "Lizenz" zu fordern und bezahlt zu
erhalten, ist nicht "unmodern", sondern eine selbstverständliche
Forderung der Künstler und der Leistungschutzberechtigten, die davon
leben und darauf angewiesen sind.
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