- 11.02.2013, 09:49:21
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AK: Hol dir dein Geld zurück! Steuer sparen mit den Tipps der AK
Alle Infos zur ArbeitnehmerInnenveranlagung: www.holdirdeingeldzurueck.at
Utl.: Alle Infos zur ArbeitnehmerInnenveranlagung:
www.holdirdeingeldzurueck.at =
Wien (OTS) - Arbeit wird in Österreich hoch besteuert, Vermögen
dagegen kaum. Die AK Wien setzt sich daher für alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem ein. Mit der
ArbeitnehmerInnenveranlagung kann man auch selbst aktiv werden. Sie
zahlt sich für fast alle aus. Im letzten Jahr konnten sich jene, die
sie gemacht haben im Schnitt rund 220 Euro an zu viel gezahlten
Steuern vom Finanzamt zurückholen. Die AK Wien gibt Tipps, wie die
ArbeitnehmerInnenveranlagung ganz einfach klappt. Auf
www.holdirdeingeldzurueck.at gibt es Infos, Broschüren zum Download
und einen Youtube-Film, der zeigt, für wen es sich besonders lohnt.
Damit ist es ganz leicht, sich Geld vom Finanzamt zurück zu holen.
Für manche zahlt sich die ArbeitnehmerInnenveranlagung besonders
aus:
Die Lohnsteuer wird so berechnet, als ob ArbeitnehmerInnen das
ganze Jahr über gleich viel verdient hätten. Viele haben aber erst
während des Jahres zu arbeiten begon-nen oder den Job gewechselt. Ihr
Einkommen war deshalb unterschiedlich hoch und ihnen wurde zu viel
Steuer abgezogen. Für BerufsanfängerInnen, Lehrlinge,
Wiederein-steigerInnen oder BerufsumsteigerInnen zahlt es sich
deshalb besonders aus die ArbeitnehmerInnenveranlagung zu machen.
Zusätzlich können Sonderausgaben, Werbungskosten oder
außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden:
+ Zu den Sonderausgaben zählen Kosten für die Sanierung von
Wohnungen oder für die Anschaffung neuen Wohnraums, Zahlungen für
freiwillige zusätzliche Kranken-, Unfall- oder
Pensionsversicherungen. Auch ein Kirchenbeitrag, Spenden an
mildtätige Organisationen oder der Gewerkschaftsbeitrag können bei
der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden.
+ Unter Werbungskosten versteht man Kosten, die durch die
Berufsausübung entstehen. Das sind Kosten für Aus- und
Weiterbildungen, für Umschulungen. Sprachkurse, Fachliteratur oder
Arbeitsmittel wie zum Beispiel ein Computer - sofern sie nachweislich
berufsbedingt notwendig sind und nicht vom Arbeitgeber bezahlt
wurden. Auch das Pendlerpauschale kann bei der
ArbeitnehmerInnenveranlagung beantragt werden.
+ Außergewöhnliche Belastungen haben zum Beispiel Eltern. Sie
können Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten oder auch Alimente
für Kinder, die nicht im selben Haushalt leben, absetzen. Dazu zählen
auch Kosten, die durch Krankheit, eine Kur, ein Pflegeheim oder
aufgrund einer Behinderung entstehen.
Keine Steuer bezahlt? Die ArbeitnehmerInnenveranlagung lohnt sich
trotzdem:
Wer so wenig verdient hat, dass er gar keine Steuern zahlen muss,
für den gibt's die so genannte Negativsteuer - das heißt: bis zu 110
Euro als Gutschrift vom Finanzamt. Hat man auch noch Anspruch auf den
Pendlerzuschlag, kann sich die Negativsteuer auf bis zu 251 Euro
erhöhen.
Alle Infos auf www.holdirdeingeldzurueck.at
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