- 08.02.2013, 08:05:02
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"Bürgeranwalt" am 9. Februar: Zufahrt nur, wenn der Nachbar will?
Wien (OTS) - Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
"Bürgeranwalt" am Samstag, dem 9. Februar 2013, um 17.30 Uhr in ORF 2
folgende Fälle:
Zufahrt nur, wenn der Nachbar will?
Weil die Gemeinde Matzen-Raggendorf in Niederösterreich ein
gemeindeeigenes Grundstück in Privatgrund umgewidmet und an den
Nachbarn verkauft hat, befürchtet Familie B., dass sie nicht mehr zu
ihrem Grund zufahren kann. Denn das ist jetzt vom guten Willen der
Nachbarn abhängig, denen das Grundstück gehört. Volksanwältin Dr.
Gertrude Brinek kritisiert, dass die Gemeinde bei ihrer Entscheidung
offensichtlich keine Rücksicht auf die seit Jahrzehnten bestehende
Zufahrt zum Grundstück von Familie B. genommen hat.
Blind nach Augen-OP
Ein "Routineeingriff" sollte es werden, in beiden Fällen. Doch ein
Pensionist aus Niederösterreich verlor nach der Grauer-Star-Operation
das Augenlicht, eine Pensionistin aus Stockerau hat nun eine
Hornhautverletzung und wartet auf eine Hornhauttransplantation. Beide
wurden von derselben Ärztin operiert und haben sich hilfesuchend an
die Niederösterreichische Patienten- und Pflegeanwaltschaft gewandt.
Dort ist diese Ärztin bereits "bekannt". Aber was kann man tun, wenn
Ärzte durch etliche "Fehler" auffallen?
Lehrlinge ausgenutzt
Einer Lkw- und Pkw-Verleihfirma werden von ehemaligen Lehrlingen
massive Vorwürfe gemacht. Sie wären schlecht behandelt worden und
hätten Hilfsarbeitertätigkeiten verrichten müssen. Jetzt hat der
Oberste Gerichtshof entschieden, dass ein Anspruch auf die
Lehrlingsentschädigung nach dem Kollektivvertrag für
Handelsangestellte gilt.
Die Sendung ist nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage als
Video-on-Demand abrufbar und wird auch als Live-Stream auf der
ORF-TVthek (http://TVthek.ORF.at) angeboten.
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