• 07.02.2013, 18:15:31
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WirtschaftsBlatt-Leitartikel: Zwischenbilanz der unendlichen Geschichte Meinl - von Oliver Jaindl

Die Probleme könnten für die Meinl Bank überschaubar bleiben

Utl.: Die Probleme könnten für die Meinl Bank überschaubar bleiben =

Wien (OTS) - Jahr sechs im Fall Meinl: Noch immer gibt es keine
Anklage, die Zivilverfahren sind großteils erledigt, und noch immer
streitet man sich wegen Gutachtern. Kürzlich gab es Aufregung um
Gutachter Martin Geyer, da man auf meinlsche "Strategiepapiere"
gestoßen war, worin stand, wie man Geyer diskreditieren sollte. Dass
die Geheimdienst-Nummer mit einem Auftragsgutachten, das Geyer mit
Plagiatsvorwürfen "anpatzte", in die Hose gegangen war, hat das
WirtschaftsBlatt schon kurz vor Weihnachten enthüllt, als die Justiz
Geyer rehabilitierte und das Gutachten in der Luft zerrissen wurde.

Bei all den Details geschieht es aber rasch, dass der Überblick
verloren wird. Zunächst zum Strafverfahren: Zu beobachten ist, dass
man sich bei der Meinl Bank früher vieler Gutachter bediente, die
diese oder jene heikle Frage ausarbeiteten. Das könnte eine große
Hürde für den Staatsanwalt werden, weil er nachweisen muss, dass die
Verdächtigen die Verwirklichung von Straftaten zumindest "ernstlich
für möglich" hielten und sich "damit abgefunden" haben. Das nennt
sich dann bedingter Vorsatz oder eleganter auf Latein "dolus
eventualis". Manche Delikte setzen sogar wissentliches Handeln voraus
(z.B. Untreue). Doch wenn ein Experte gesagt hat, dass alles okay
ist, hat man dann vorsätzlich gehandelt?

Der Staatsanwalt wird hoffentlich nicht versuchen, den komplexen
Sachverhalt Meinl mit einer Anklage zu stemmen - der Fall Petrikovics
und das Vorgehen des Staatsanwalts Volkert Sackmann könnte ein
Vorbild sein. Die Methode Sackmann: Einen Teilfaktenkreis
herauspicken, anklagen und sehen, wie das Gericht selbigen würdigt.
Das Urteil hätte eine Signalwirkung für folgende Anklagen bzw.
Ermittlungseinstellungen.

Das Strafverfahren hat aber auch zivilrechtlich Relevanz: Viele nicht
verfolgte Anlegeransprüche sind bereits (prima facie) verjährt. Damit
Anleger die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren geltend machen
können, müsste es entweder zu einer Verurteilung wegen eines Delikts
(Strafdrohung: mehr als ein Jahr) kommen. Oder es erweist sich, dass
die Bank (zivilrechtlich) arglistig agiert hat. Hier läuft noch ein
Verfahren. Dennoch fragt sich am Ende: Wie groß wäre das Problem im
Fall des Falles für die Bank wirklich? Angesichts Tausender bereits
verglichener Anlegeransprüche könnte es sogar überschaubar bleiben.

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