StS Kurz: Reform des Staatsbürgerschaftsrechts auf Schiene
"Wer sehr gut integriert ist, bekommt die Staatsbürgerschaft in Zukunft nach sechs Jahren"
Wien (OTS) - "Nach konstruktiven Verhandlungen zwischen Staatssekretär Josef Ostermayer und mir geht die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts heute in Begutachtung", sagte Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz beim Ministerrat. "Künftig soll sich die Vergabe der Staatsbürgerschaften nicht mehr nach der bloßen Zeitdauer richten, sondern nach dem Fortschritt der Integration." Dies soll in Zukunft in einem dreiteiligen Stufen-System geschehen: "Erstens: Wer sehr gut integriert ist, bekommt die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren. Zweitens: Wer ausreichend integriert ist, nach zehn Jahren. Und wer diese Standards nicht erfüllt, bekommt die Staatsbürgerschaft gar nicht."
Nach sechs Jahren erhält die Staatsbürgerschaft, wer sechs Jahre regelmäßig einer Arbeit nachgeht, Steuern und Abgaben zahlt, keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen hat und über Deutschkenntnis auf Maturaniveau als erste lebende Fremdsprache (B2-Level) verfügt. Bei geringeren Deutschkenntnissen (Mittelschulniveau erste lebende Fremdsprache, B1-Level) ist ein dreijähriges, ehrenamtliches Engagement bei einer gemeinnützigen Organisation (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Samariter etc.) oder beruflich im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich oder ehrenamtlich in einem nicht gesetzlichen Interessenverband (Elternvertretung, Betriebsrat) vorzuweisen.
Nach zehn Jahren erhält die Staatsbürgerschaft, wer die Kriterien Unbescholtenheit, Selbsterhaltungsfähigkeit, Sprachkenntnis auf Mittelschulniveau (B1-Level) erfüllt und wer den Staatsbürgerschaftstest erfolgreich bestanden hat. "Die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut. Sie sollte mehr Wertschätzung erfahren. Man sollte stolz sein, Österreicher zu sein", begründet der Staatssekretär die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts.
Parallel zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts erarbeitet der Expertenrat eine "Rot-weiß-Rot-Fibel", in der erstmals die Werte Österreichs definiert werden. Zudem wird der Staatsbürgerschaftstest überarbeitet. Dabei soll der Fokus weniger auf historisches Faktenwissen, sondern auf Werte und Fragen des Zusammenlebens gelegt werden.
Die Begutachtung des neuen Staatsbürgerschaftsrechts dauert bis 6. März 2013. Beschlossen soll es im Ministerrat am 19. März 2013 werden. "Damit befindet sich ein weiterer Vorschlag des 20-Punkte-Maßnahmenkatalogs des unabhängigen Expertenrats unter der Leitung von Heinz Faßmann vor der Umsetzung", betont Kurz.
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