• 01.02.2013, 10:50:45
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  • OTS0082 OTW0082

StR Ludwig: Neue Kompetenzstelle für Brandschutz bei der Baupolizei

Vereinfachte und raschere Verfahrensführung für BauwerberInnen

Utl.: Vereinfachte und raschere Verfahrensführung für BauwerberInnen =

Wien (OTS) - Im Zuge der Vereinheitlichung der
Brandschutzanforderungen bei Baubewilligungsverfahren und
Betriebsanlagengenehmigungen wurde mit Jahresbeginn eine
Kompetenzstelle für Brandschutz bei der MA 37 (MA 37 - KSB)
eingerichtet. Waren mit dem Bereich des Brandschutzes bisher drei
Magistratsdienststellen befasst (MA 36, MA 37 und MA 68), liegt nun
die definierte Federführung bzw. inhaltliche Entscheidungskompetenz
bei der MA 37 - KSB.
"Mit der Bündelung der Brandschutzkompetenz bei der Baupolizei hat
die Stadt Wien auf Wünsche der Wirtschaft reagiert. Damit erreichen
wir eine vereinfachte und raschere Verfahrensführung und schaffen
damit eine höhere Planungssicherheit", erklärt Wohnbaustadtrat
Michael Ludwig. ****

Bei komplexeren Projekten stellt nun die MA 37 - KSB die
brandschutztechnischen Sachverständigen - sowohl im Bauverfahren als
auch bei Genehmigungen von Betriebsanlagen. Die dazu notwendige
Änderung der Geschäftseinteilung des Magistrats wurde vom Gemeinderat
beschlossen und trat mit 1. Jänner in Kraft.

Aufgaben der Brandschutzkompetenzstelle

Die Zuständigkeiten der MA 37 im Bereich des Brandschutzes wurden
teilweise neu festgelegt. Diese umfassen:
- Grundsätzliche Angelegenheiten des Brandschutzes (baulich,
anlagentechnisch, abwehrend, organisatorisch)
- Informationsstelle für KundInnen für Behördenverfahren
- Erarbeitung und zur Verfügungstellung von Informationen
(Richtlinien, Erläuterungen, Merkblätter)
- Beistellung von brandschutztechnischen Sachverständigen in
behördlichen Verfahren, sofern es sich um Neubauten oder Änderungen -
auch Zubauten - handelt, die von wesentlichem Einfluss auf den
Brandschutz sind.
Die Beistellung von brandschutztechnischen Sachverständigen in
behördlichen Verfahren wurden präzisiert:
- Kriterien für die Beiziehung der MA 37 - KSB im
Betriebsanlagenverfahren und Verfahren nach dem
Veranstaltungsstättengesetz
- Beistellung der brandschutztechnischen Sachverständigen im
sanitätsbehördlichen Verfahren
- Beiziehung der MA 68 zur Mitwirkung bei der Begutachtung von
Projekten grundsätzlich im Wege der MA 37-KSB
- Definition von komplexen Projekten, bei denen die MA 68 jedenfalls
ihre Expertise abzugeben hat
Mit der Einführung der MA 37 - KSB wurde ein einheitlicher
Aufgabenkatalog für Bau- und Betriebsanlagenverfahren erarbeitet.
Damit ist bei Betriebsanlagenverfahren, Verfahren nach dem
Veranstaltungsstättengesetz sowie in sanitätsbehördlichen Verfahren
(z.B.: Krankenanstalten, Geriatriezentren) sichergestellt, dass es
hier keine Divergenzen gibt.

- die MA 37 - KSB stellt bei allen Neubauten und Änderungen, die von
wesentlichem Einfluss auf den Brandschutz sind, in beiden Verfahren
die brandschutztechnischen Sachverständigen
- die Richtlinien, Erläuterungen, Merkblätter der MA37 - KSB sind
auch in jenen Verfahren verpflichtend einzuhalten, in denen die
brandschutztechnischen Sachverständigen nicht von der MA 37 - KSB
gestellt werden
- es finden regelmäßige Informationen und Schulungen der
Amtssachverständigen der MA 36 durch die MA 37 - KSB statt
- die Beiziehung der MA 68 zur Mitwirkung bei der Begutachtung von
Projekten erfolgt ausschließlich im Wege der MA 37 - KSB
- die MA 37 - KSB hat regelmäßige Parteienverkehrszeiten, für größere
Projekte sind Vorbesprechungen sinnvoll
- stellt die MA 37 - KSB die brandschutztechnischen Sachverständigen,
kann davon ausgegangen werden, dass im nachfolgenden
Betriebsanlagenverfahren bei gleichbleibendem Projektstand die
Einreichunterlagen bereits entsprechen werden, sodass mit einer
Beschleunigung des Verfahrens gerechnet werden kann
Service:

Beratungszeiten: Dienstag und Donnerstag, jeweils von 8:00 Uhr bis
12:30 nach telefonischer Voranmeldung.
Für Großprojekte werden nach Vereinbarung auch Termine außerhalb
dieser Zeiten angeboten.

Kontakt:
MA 37 - Kompetenzstelle Brandschutz (KSB)
1200 Wien, Dresdner Straße 73-75, 2. Stock
Tel.: 01/4000-37200
E-Mail: ksb@ma37.wien.gv.at
www.ksb.wien.at (Schluss) kau

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