• 30.01.2013, 17:21:17
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Nationalrat - Maier: Verlängerung der Beschwerdefrist auf vier Wochen großer Erfolg

Neuregelung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Herausforderung für universitäre Lehre

Utl.: Neuregelung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Herausforderung für
universitäre Lehre =

Wien (OTS/SK) - Die Verlängerung der Beschwerdefrist auf vier Wochen
sei die entscheidende Verbesserung im Rahmen der Neuregelung der
Verwaltungsgerichtsbarkeit, so SPÖ-Konsumentensprecher Johann Maier
heute, Mittwoch, im Nationalrat. ****

Das Ausführungsgesetz der Verwaltungsgerichtsbarkeit sei die
notwendige Konsequenz der grundsätzlichen Neuorganisation der
Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich. Insgesamt werden mit dem
Bundesgesetz 16 Verwaltungsgesetze geändert und ein einheitliches
Verfahrensrecht geschaffen.
Neben den Verwaltungsgerichten sei aber auch die Lehre gefordert, die
Entwicklung der neuen Verfahrensgerichtsbarkeit kritisch zu
begleiten.

Eine besondere Herausforderung sei dies für die Universitäten, die
Lehrenden und die JUS-Studierenden, da mit der grundsätzlichen
Neuorganisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit Neuland betreten
werde. "Für die Studierenden hoffe ich, dass die notwendigen
Lehrmaterialen und Prüfungsunterlagen rechtzeitig fertiggestellt
werden," so Maier. Auch für alle Rechtsanwälte im Sinne des
lebenslangen Lernens und um den Klienten bestens vertreten zu können,
sei eine Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen zentral.
"Das Paket wird nicht nur zu einheitlichen Entscheidungen führen,
sondern auch mit dem einheitlichen Verfahrensrecht mehr
Rechtssicherheit bringen. Die Kosten bleiben gleich, der Rechtszugang
ist damit gewährleistet," so Maier.

Zum Verfahrensstrafrecht merkte Maier an, dass angesichts der
europäischen Entwicklung künftig grundsätzlich eine verstärkte
Auseinandersetzung mit diesem notwendig sei. "In Österreich zahlt man
bei Verstößen gegen Verwaltungsstrafbestimmungen Bagatellstrafen.
Darüber müssen wir diskutieren." (Schluss) rp

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