- 30.01.2013, 14:47:12
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Obernosterer: Doppelbödiges Spiel der Scheuch-Dörfler-Freiheitlichen
Schutz des heimischen Wassers ist das Bestreben aller. Nur die Freiheitlichen haben bisher unser Wasser leichtfertig verscherbelt
Utl.: Schutz des heimischen Wassers ist das Bestreben aller. Nur die
Freiheitlichen haben bisher unser Wasser leichtfertig
verscherbelt =
Kärnten (OTS) - "Der Schutz des heimischen Wassers steht über allem.
Jedes Bestreben geht dahin, die Wasserreserven in heimischer Hand zu
belassen. Nur die Scheuch-Dörfler-Freiheitlichen haben bisher unser
Wasser verscherbelt, indem sie im Alleingang die wertvollen
Kelag-Anteile ins Ausland verkauft haben", betont heute VP-Chef
Gabriel Obernosterer.
Aus rein populistischen Gründen würden sich die
Scheuch-Dörfler-Freiheitlichen als Retter des heimischen Wassers
aufspielen wollen und hätten erst im Herbst gegen den Protest aller
anderen Parteien die Kelag-Anteile verkauft.
"Damals war den Freiheitlichen egal, dass sie unser Wasser ins
Ausland verkaufen, um mit dem Erlös der Kelag-Anteile ihre selbst
verursachte Schuldenmisere des Landes nicht einmal zu einem Bruchteil
zu verringern", so Obernosterer.
Die Scheuch-Dörfler-Freiheitlichen hätten sich von ihrer alten
Politik noch immer nicht losgesagt: Populismus statt Sacharbeit,
Geldverschwendung statt Nachhaltigkeit und eine Liste für die
Landtagswahl mit Politikern, die unter Dauerkorruptionsverdacht
stehen.
Zur EU-Konzessionsrichtlinie hält Obernosterer fest: "Diese
Richtlinie enthält keine Verpflichtung zu einer Privatisierung. Es
soll muss nur faire und transparente Verfahren geben, wenn die
öffentliche Hand zeitlich befristete Konzessionen zur
Wasserversorgung vergeben will!" Dies sei auch bei der
Abfallentsorgung oder den Breitbandnetzen schon so geschehen.
"Niemand anderer als die öffentliche Hand selbst entscheidet über die
Wasserversorgung", stellt Obernosterer klar. In Österreich sei die
Wassserversorgung landesgesetzlich geregelt und fällt beim Vollzug in
die Kompetenz der Gemeinden. "Wir brauchen also kein Verbot, wo keine
Pflicht enthalten ist!", so Obernosterer zur Konzessionsrichtlinie.
(Schluss)
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