• 29.01.2013, 16:09:45
  • /
  • OTS0235 OTW0235

KORREKTUR ZU OTS0225 von heute: Meinl Bank zu Plagiatsaffäre um Gutachter Geyer:

"Öffentlichkeit muss über Gutachterproblematik informiert werden"

KORREKTUR ZU OTS_20130129_OTS0225

Utl.: "Öffentlichkeit muss über Gutachterproblematik informiert
werden" =

Wien (OTS) - Der Absatz mit dem "Letztes Wort im Zusammenhang
mit Plagiat noch nicht gesprochen" muss wie folgt richtig lauten:

Mitte Dezember 2012 erging eine Äußerung des Landesgerichts
Innsbruck wonach aus Sicht des Gerichts kein Anlass besteht, Martin
Geyer die Lizenz als Gutachter zu entziehen. Darin bezog sich das
Gericht auch auf eine Stellungnahmen der für Geyer zuständigen
Fachhochschule Wiener Neustadt, die ein Plagiat negiert. Laut
Weinzierl sei hier jedoch nicht das letzte Wort gesprochen, denn das
Landesgericht Innsbruck habe sich inhaltlich NICHT mit den
Plagiatsvorwürfen beschäftigt. Auch die Tatsache, dass die
Fachhochschule Wiener Neustadt ihrem Diplomanden Geyer einen
"Persilschein" gebe spreche eine deutliche Sprache. So sei es
skurril, dass der Betreuer der Geyer'schen Diplomarbeit herangezogen
wurde, um das Plagiatsgutachten zu entkräften. Von objektiver
Kontrolle kann da nicht die Rede sein." So Weinzierl.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MEB

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel