- 29.01.2013, 13:35:55
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Industrie begrüßt Einführung der Bildungsteilzeit
IV-GS Neumayer: Förderung der Weiterbildung bei aufrechtem Dienstverhältnis sichert langfristig Arbeitsplätze - Verbesserung bei der Rot-Weiß-Rot Karte wird begrüßt
Utl.: IV-GS Neumayer: Förderung der Weiterbildung bei aufrechtem
Dienstverhältnis sichert langfristig Arbeitsplätze -
Verbesserung bei der Rot-Weiß-Rot Karte wird begrüßt =
Wien (OTS/PdI) - "Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in Unternehmen, ist ein wichtiges Instrument um die
fachliche Qualifikation zu fördern und aufrecht zu erhalten. Daher
begrüßen wir die Einführung der Bildungsteilzeit sehr", so der der
Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph
Neumayer zu dem heute, Dienstag, im Ministerrat beschlossenem Modell.
Dadurch kann nach Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und
Mitarbeiterin, Mitarbeiter die Arbeitszeit einvernehmlich reduziert
werden, um neben der Berufstätigkeit Weiterbildungsmaßnahmen zu
absolvieren. Weiterbildungsmaßnahmen basieren auf Freiwilligkeit,
"alle sollen davon profitieren", betonte Neumayer. "Deshalb brauchen
Unternehmen die größtmögliche Flexibilität in der Ausgestaltung.
Warum eine Bildungsteilzeit daher mindestens vier Monate dauern muss,
ist nicht verständlich", so der IV-Generalsekretär. Die Industrie
würde eine Verkürzung des Mindestzeitraums für die Bildungsteilzeit
von vier auf zwei Monaten empfehlen.
Durch das ebenfalls im Zuge der Novelle vorgesehene
Fachkräftestipendium, vergleichbar einem Selbsterhalterstipendium für
Studien, können sich künftig gering und mittel qualifizierten
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitslose mit Hilfe eines
Stipendiums zu Facharbeitskräften in Mangelberufen ausbilden lassen.
"Ein erster wichtiger Schritt um dem bestehenden Fachkräftemangel
entgegenzuwirken", so Neumayer.
Auch bei der Rot-Weiß-Rot-Card wurden deutliche Verbesserungen
erzielt. Nach der Neuregelung können in Zukunft Arbeitgeber und
Arbeitgeberinnen von Fachkräften und Schlüsselkräften den Antrag auf
eine Rot-Weiß-Rot-Card bzw. Blaue Karte EU für die
drittstaatsangehörige Person bei der zuständigen Behörde im Inland
einbringen. "Durch diese Verbesserung erwarten wir für
österreichische Unternehmen und Schlüsselkräfte künftig eine
Verfahrensbeschleunigung und Erleichterungen bei der
Verfahrensabwicklung." so Neumayer. "Allerdings wurden
Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen immer noch nicht
berücksichtigt. Wir dürfen keine Unterschiede zwischen den
Akademikern machen, und müssen auch den Bachelor-Absolventen die
Möglichkeit eröffnen, ihre hier erworbenen Qualifikationen am
österreichischen Arbeitsmarkt einzubringen. Es ist sowohl
gesamtwirtschaftlich als auch gesellschaftlich ein Verlust, dass
diese jungen Menschen, die gut integriert und ausgebildet sind mit
ihrem Wissen und ihren Qualifikationen Österreich wieder verlassen,
wo wir doch dringend qualifizierte Arbeitskräfte suchen", betonte der
IV-Generalsekretär. Sinnvoll wäre es auch, "künftig Forscher und
wissenschaftliches Personal in die Systematik der Rot-Weiß-Rot-Card
aufzunehmen", so Neumayer. Forscherinnen und Forscher hätten zwar
derzeit einen besonderen Aufenthaltstitel, diese ursprünglich als
Anreiz gedachte Regelung, berge aber wesentliche Nachteile gegenüber
der attraktiven Rot-Weiß-Rot-Card.
Kritisch sei demgegenüber die vorgesehene Übertragung des langen
siebenjährigen Übergangsarrangements (2+3+3-Modell) zur
Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Kroatien. Auch für Staatsangehörige
Bulgariens und Rumäniens enden die Einschränkungen der
Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit erst mit
31. Dezember 2013. Bereits die Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber
den 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten mit 1. Mai 2011 erfolgte zu
spät und hat Österreich einen Wettbewerbsnachteil beschert. Viele
Fachkräfte aus Osteuropa sind bereits vor Jahren in andere EU-Staaten
gewandert und damit am österreichischen Arbeitsmarkt vorbeigezogen.
"Angesichts des Fachkräftemangels wäre daher eine raschere Öffnung
gegenüber Bulgarien und Rumänien sinnvoll. Zudem sind die langen
Übergangsfristen für Kroatien nicht nachvollziehbar. Eine
Verschlechterung der österreichischen Arbeitsmarktsituation oder gar
eine schwerwiegende Störung des nationalen Arbeitsmarktes aufgrund
einer Öffnung gegenüber Kroatien ist vor allem unter Berücksichtigung
der Größe des kroatischen Arbeitsmarktes nicht zu erwarten. Möchten
wir in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben, ist ein attraktives
Zuwanderungssystem unverzichtbar", so Neumayer.
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