• 29.01.2013, 11:24:34
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Töchterle: Weichen für Universitätsfinanzierung NEU gestellt: Mehr Transparenz und Fokus auf Leistung, Qualität und Kapazität

UG-Novelle zur schrittweisen Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung heute im Ministerrat beschlossen

Utl.: UG-Novelle zur schrittweisen Implementierung der
kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen
Universitätsfinanzierung heute im Ministerrat beschlossen =

Wien (OTS) - Die Universitätsfinanzierung wird künftig neu gestaltet
- es erfolgt eine schrittweise Umstellung auf ein neues,
transparenteres Finanzierungssystem. Gleichzeitig wird die seit
Jahren diskutierte Kapazitätsregelung für Universitäten umgesetzt.
Die entsprechende Novelle des Universitätsgesetzes (UG) zur
Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen
Universitätsfinanzierung ("Studienplatzfinanzierung") wurde zwischen
den Koalitionsparteien unter der Prämisse verhandelt, dass es
österreichweit insgesamt nicht weniger Studienplätze gibt, und heute
im Ministerrat beschlossen. "Ziel ist eine transparente sowie stärker
als bisher auf Leistung, Qualität und Kapazität hin ausgerichtete
Gestaltung der Universitätsfinanzierung", so Wissenschafts- und
Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle. Bei der heute
beschlossenen UG-Novelle handelt es sich um die größte Systemänderung
seit der Gesetzwerdung des Universitätsgesetzes 2002. Nach dem
parlamentarischen Prozess wird der Gesetzesentwurf im Nationalrat
voraussichtlich Ende Februar 2013 beschlossen. Die Finanzierung soll
ab 2016 teilweise und ab 2019 komplett nach dem Modus der
Studienplatzfinanzierung erfolgen werden.

Die Eckpunkte der Universitätsfinanzierung NEU im Überblick:
- Mehr Transparenz in der Universitätsfinanzierung - drei
Budgetsäulen in der Zusammensetzung des Globalbudgets:
+ Lehre
+ Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste
+ Infrastruktur (Großforschungsinfrastruktur und Gebäude) und
klinischer Mehraufwand
Die Universitäten können im Rahmen ihrer Aufgaben und der
Leistungsvereinbarungen frei über den Einsatz Globalbudgets verfügen.

- Verbesserung der Betreuungsqualitäten, ua. durch ca. 95 zusätzliche
Professor/innen im Zeitraum 2013 bis 2015.
- Möglichkeit kapazitätsorientierter Zugangsregeln in fünf
überdurchschnittlich nachgefragten Studienfeldern.
- Universitätsentwicklungsplan.
- Das bisherige, sehr komplexe formelgebundene Budget wurde mit der
Novelle im Frühjahr 2012 von den Hochschulraum-Strukturmitteln
abgelöst.

Im Rahmen des Begutachtungsprozesses (er endete am 21. Dezember 2012)
wurden mehrere Änderungsvorschläge übernommen. Ein Beispiel ist die
ist die Fristverlängerung für Rektorate bei der Festlegung von
Aufnahme- und Auswahlverfahren. Diese hat bis 30. April (nicht wie
ursprünglich geplant bis 31. März) zu erfolgen, um ab dem
darauffolgenden Studienjahr wirksam zu werden. Ein weiteres Beispiel
ist die Verankerung eines Anhörungsrechtes für Vertreter/innen der
universitäten bei der Erstellung des gesamtösterreichischen
Universitätsentwicklungsplanes.

Die schrittweise Einführung der neuen Universitätsfinanzierung bzw.
Studienplatzfinanzierung mit Beginn dieser
Leistungsvereinbarungs-Periode (2013-2015) bringt verbesserte
Betreuungsrelationen in fünf, überdurchschnittlich stark
nachgefragten Studienfeldern (Informatik, Biologie und Biochemie,
Architektur und Städteplanung, Pharmazie, Management und
Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung/Wirtschaftswissenschaften): Der
Universitätszugang wird geregelt und es werden rund 95 zusätzliche
Professor/innenstellen geschaffen (dafür investiert das BMWF 36
Millionen Euro im Zeitraum 2013 - 2015).

Die Zielwerte bei den Plätzen für Studienanfänger/innen sowie die
zusätzlichen Professor/innenstellen in den fünf Studienfeldern im
Überblick (betrifft Bachelor- und Diplomstudien österreichweit):
Informatik
- Ausbau der Studienanfänger/innen von 2.273 (Studienjahr 2011/12)
auf den Zielwert 2.500
- rund 16 zusätzliche Professor/innen österreichweit

Biologie und Biochemie
- Ausbau der Studienanfänger/innen von 3.455 (Studienjahr 2011/12)
auf den Zielwert 3.700
- rund 23 zusätzliche Professor/innen österreichweit

Architektur und Städteplanung
- Kapazitätsregelung: aktuell 2.520 Studienanfänger/innen
(Studienjahr 2011/12), Zielwert 2.020
- rund 9 zusätzliche Professor/innen österreichweit

Pharmazie
- leichter Ausbau der Studienanfänger/innen von 1.329 (Studienjahr
2011/12) auf den Zielwert 1.370
- rund 5 zusätzliche Professor/innen österreichweit

Management und Verwaltung/Wirtschaft und
Verwaltung/Wirtschaftswissenschaften
- Kapazitätsregelung: aktuell 10.624 Studienanfänger/innen
(Studienjahr 2011/12), Zielwert 10.630
- rund 40 zusätzliche Professor/innen österreichweit

In den fünf angesprochenen Studienfeldern ist das Rektorat jeder
Universität, an der eines der angeführten Studien eingerichtet ist,
berechtigt, die Zulassung zu diesem Studium durch Verordnung zu
regeln.
Durchgeführt werden darf das Auswahl- bzw. Aufnahmeverfahren, wenn
die Anzahl der registrierten Studienwerber die in der in der
Leistungsvereinbarung pro Studienjahr festgelegte Anzahl an
Studienplätzen für Studienanfänger/innen pro Studienfeld übersteigt -
entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die
Auswahl der Studierenden bis längstens ein Semester nach der
Zulassung. Gewisse Vorgaben dafür werden gesetzlich festgelegt,
beispielsweise gibt es eine verpflichtende Registrierung der
Studienwerber/innen, das Aufnahme- und Auswahlverfahren muss
mehrstufig ausgestaltet sein und der Prüfungsstoff muss rechtzeitig
zur Verfügung gestellt werden. Bleibt die Anzahl der registrierten
Studienwerber/innen unter der in der Leistungsvereinbarung
festgelegten Anzahl an Studienplätzen, so sind diese registrierten
Studienwerber/innen bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen
jedenfalls zuzulassen. Darüber hinaus hat die Universität bis zum
Erreichen der pro Studium festgelegten Anzahl auch
Studienwerber/innen zuzulassen, die für ein entsprechendes Studium
bereits an einer anderen Universität registriert sind. Die Rektorate
der betreffenden Universitäten erarbeiten in Abstimmung mit dem BMWF
die praktische Umsetzung der Zugangsregelungen.

Als Planungsinstrument gibt es künftig den "Gesamtösterreichischen
Universitätsentwicklungsplan". Er wird vom Wissenschaftsminister nach
Anhörung des Wissenschaftsrates und von Vertreter/innen der
Universitäten bis spätestens Ende des zweiten Jahres jeder
Leistungsvereinbarungsperiode erstellt. Er soll somit erstmals Ende
2014 vorliegen und für die beiden Leistungsvereinbarungsperioden 2016
- 2018 und 2019 - 2021 gelten. Er umfasst u.a. Studienfelder
(Bachelor, Diplomstudien), in denen die Unis berechtigt sind,
Zugangsregelungen festzulegen, einschließlich der Anzahl an
Studienplätzen für Studienanfänger/innen pro Studienjahr und
Studienfeld; diese Studienfelder sind dann durch Verordnung des
Ministers im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats zu
erlassen.

Die heute im Ministerrat beschlossene UG-Novelle betrifft auch die
Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP):
- Die lebenslange Sperre bei Studien wird aufgehoben.
- Eine zweite Prüfungswiederholung in der STEOP wird gesetzlich
festgeschrieben (bisher hatten die Unis die Möglichkeit dazu, es war
aber nicht verpflichtend).
- Die Auswirkungen der STEOP werden vom Ministerium gemeinsam mit den
Universitäten evaluiert und dem Nationalrat wird spätestens im
Dezember 2015 ein Evaluierungsbericht vorgelegt werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MWF

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