- 24.01.2013, 14:53:17
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Wirtschaftstreuhänder warnen vor Angriff auf Selbstverwaltung
Hübner: Spekulationsverbot darf nicht als Deckmantel missbraucht werden
Utl.: Hübner: Spekulationsverbot darf nicht als Deckmantel
missbraucht werden =
Wien (OTS) - Die österreichischen Wirtschaftstreuhänder befürchten,
dass die Selbstverwaltung der Kammer vom Gesetzgeber unter dem
Deckmantel des Spekulationsverbots aufgeweicht werden soll.
Nach dem Finanzskandal in Salzburg will der Gesetzgeber solche
Vorkommnisse mit einem gesetzlichen Spekulationsverbot künftig
unterbinden. Diese Absicht wird von den Wirtschaftstreuhändern voll
unterstützt. Klaus Hübner, Präsident der Kammer der
Wirtschaftstreuhänder: "Es ist eigentlich selbstverständlich, dass
mit öffentlichen Geldern nicht spekuliert werden darf und es ist
bedauerlich, dass so etwas per Gesetz unterbunden werden muss. Aber
offensichtlich ist es notwendig und damit auch richtig."
Was die Wirtschaftstreuhänder allerdings massiv stört ist die
Tatsache, dass im Entwurf des Spekulationsverbotsgesetzes der
Anlassfall, nämlich die Bundesländer und die Gemeinden, gar nicht
erfasst sind. Dazu bedürfte es einer Vereinbarung zwischen dem Bund
und den Kommunen. Sehr wohl erfasst wären aber öffentliche
Einrichtungen wie die Kammern. Das Argument, es handle sich bei den
Pflichtmitgliedsbeiträgen ebenso um öffentliche Gelder handelt wie
bei Steuern, geht nach Meinung Hübners am Thema vorbei. Hübner: "Wir
sind nicht Salzburg. Wir veranlagen in unserer Pensionsvorsorge nach
genauen Richtlinien, transparent und konservativ. Es gibt bei uns
weder Derivate noch irgendwelche Wetten auf türkische Lira, russische
Rubel oder Kaurimuscheln. Wir brauchen kein Spekulationsverbot, weil
es keine Spekulation gibt."
Die im Entwurf vorgesehene Einbeziehung der Kammern in das
Spekulationsverbots ist für Hübner "entweder Ausfluss des Übereifers
einiger Legisten oder der Versuch, die Autonomie der Kammern durch
die Hintertür schwächen zu wollen." Die extrem kurze
Begutachtungsfrist von nur zwölf Tagen und die Tatsache, dass die KWT
nicht zur Stellungnahme eingeladen worden ist, tragen nicht zur
Minderung des Misstrauens Hübners bei.
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