• 24.01.2013, 10:13:45
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  • OTS0069 OTW0069

Neuerliche Niederlage der Spanischen Hofreitschule gegen den "Freundeskreis" vor Gericht

Wien (OTS) - Klage der Spanischen Hofreitschule gegen den
Freundeskreis der Spanischen Hofreitschule auf Untersagung des Namens
des Vereins "Freundeskreis der Spanischen Hofreitschule" vom
Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LG ZRS Wien) abgewiesen

Mit erstinstanzlichem - noch nicht rechtskräftigem - Urteil hat
das LG ZRS Wien erneut eine Klage der Spanischen Hofreitschule gegen
den Verein "Freundeskreis der Spanischen Hofreitschule - Bundesgestüt
Piber" auf Untersagung des Namens des Vereins abgewiesen. Damit
scheiterte die Geschäftsführung der Hofreitschule erneut mit ihrem
Versuch, mit gerichtlichen Mitteln gegen den ungeliebten und
kritischen Verein vorzugehen.

Die Geschäftsführung der Spanischen Hofreitschule wollte dem
Verein "Freundeskreis der Spanischen Hofreitschule - Bundesgestüt
Piber" untersagen, den Vereinsnamen zu führen, da sie der Meinung
war, dass ein Eingriff in ihr Namensrecht vorliegt. Wie das LG ZRS
Wien mit dem nunmehrigen Urteil feststellt, liegt ein solcher
Eingriff jedoch nicht vor. Der Verein "Freundeskreis der Spanischen
Hofreitschule - Bundesgestüt Piber" hat vielmehr das Recht, als der,
der derzeitigen Geschäftsführung kritisch gegenüberstehende Verein
schon in seinem Namen auf die Hofreitschule hinzuweisen. Die von der
Hofreitschule behauptete Namensverwirrung konnte das Gericht - trotz
umfangreicher Medienberichte, die vorgelegt wurden - nicht erkennen.
Vielmehr kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass bei
Interessensabwägung und im Lichte des Rechtes auf freie
Meinungsäußerung auch einem kritischen Verein die Möglichkeit offen
stehen muss, schon in seinem Namen auf die Institution hinzuweisen,
deren Tätigkeit beobachtet und - wenn nötig - auch kritisiert wird.

Hierzu Rechtsanwalt Dominik Konlechner, Vertreter des
"Freundeskreises":

"Das ist ein erfreuliches und wichtiges Urteil. Das Gericht stärkt
das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wie sollte man sonst eine
öffentliche Debatte führen können, wenn man das Kind nicht beim Namen
nennen darf?"

Der wiederholte Versuch, den Verein "Freundeskreis der Spanischen
Hofreitschule - Bundesgestüt Piber" mundtot zu machen, blieb damit
ohne Erfolg.

Hierzu Dr. Josef Offenmüller, Sprecher des Vereins:

"Es ist schade, dass sich die Spanische Hofreitschule mit den
Kritikpunkten des Vereins offensichtlich nur bei Gericht
auseinandersetzen will. Auch die beiden offenen Briefe an
Bundesminister Berlakovich, die der Freundeskreis in Sorge um die
Spanische Hofreitschule an diesen gerichtet hat, blieben bisher
leider unbeantwortet."

Es bleibt abzuwarten, ob die Spanische Hofreitschule gegen das
erstinstanzliche Urteil Berufung einlegen wird. Viel wichtiger wäre,
wenn sich die Spanische Hofreitschule und der zuständige
Landwirtschaftsminister endlich mit den brennenden Fragen des Erhalts
und der Zukunft der weltweit einzigartigen Institution Spanische
Hofreitschule auseinandersetzen würden. Der seit der Ausgliederung
der Spanischen Hofreitschule eingeschlagene Weg einer erbarmungslosen
Kommerzialisierung hat schon jetzt deutliche Qualitätsverluste nach
sich gezogen. Dass dieser unheilvolle Weg endlich verlassen wird,
bleibt das Anliegen des Vereins
"Freundeskreis der Spanischen Hofreitschule - Bundesgestüt Piber" -
jetzt auch weiterhin unter dem so angefeindeten Vereinsnamen.

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