- 17.01.2013, 17:07:31
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Wiener Zeitung: Leitartikel von Walter Hämmerle: "Gefühlt schuldig"
Ausgabe vom 18. Jänner 2013
Utl.: Ausgabe vom 18. Jänner 2013 =
Wien (OTS) - Die Suppe war zu dünn, befand der Richter und sprach den
angeklagten Grafen vom Vorwurf der Geldwäsche frei. Aus Mangel an
Beweisen (der Schuldspruch für Beweismittelfälschung sei hier nicht
unterschlagen). Dass er ihn dennoch für schuldig erachtet, damit
hielt der Richter bei der Erläuterung seines Wahrspruchs nicht hinter
den Berg: "Die Sache stinkt, sie stinkt sehr, aber sie stinkt nicht
genug."
Rechtlich unschuldig, dafür aber moralisch schuldig. Also sprach
Richter Stefan Apostol über Alfons Mensdorff-Pouilly.
Das kommt, mit Verlaub, der Pervertierung rechtsstaatlicher
Prinzipien gleich - und nicht der unwichtigsten, sei angefügt. Ein
Freispruch, auch wenn er im Zweifel erfolgt, bleibt ein Freispruch.
Indem der Richter seine Zweifel hervorstreicht, verwandelt er das
Urteil in einen gefühlten Schuldspruch. Es geht nicht mehr um die
Tat, sondern nur noch um die Person, die auf der Anklagebank sitzt.
Das ist ein justizpolitischer Rückfall um Jahrzehnte. Mindestens.
Mag sein, dass der Richter richtig liegt mit seiner Vermutung, die
einer Behauptung sehr nahekommt, dass der Angeklagte nur Glück gehabt
habe, dass sich die Beweise nicht erhärten ließen. Nur gibt ihm das
allein noch nicht das Recht, es in dieser Form und bei dieser
Gelegenheit - der Urteilsverkündung- zu sagen. Das ist das Vorrecht
der Kommentatoren, der Beobachter, der Bürger, der Parteien - also
praktisch aller, mit Ausnahme des Richters.
Dies ist kein Plädoyer für die kleinen und großen Gauner, die einer
Verurteilung aus Mangel an Beweisen entgehen. Es ist ein Plädoyer,
die fundamentalen Spielregeln des Rechtsstaats auch dann zu beachten,
wenn das Bauchgefühl der Beweislage widerspricht. Wer, wenn nicht
zumindest die Richter sollten sich daran halten?
Richter seien nicht länger "Diener des Rechts", sondern kreative
"Pianisten", die variantenreich auf der Klaviatur der Gesetze spielen
würden, hat der ehemalige Präsident des deutschen Bundesgerichtshofs
Günter Hirsch formuliert und damit eine neue Rollenteilung zwischen
Parlamenten und Gerichten bei der Weiterentwicklung des Rechtsstaats
problematisiert. Selbstverständlich braucht jeder Richter, ob am
Höchstgericht oder im Bezirksgericht, ein ausreichendes Maß an
Freiheit bei seiner Entscheidungsfindung. Ein Freibrief zum gefühlten
Schuldspruch ist damit eher nicht verbunden.
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