• 17.01.2013, 11:00:04
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LR Ragger: Jeder unkorrekt verwendete Sozial-Euro wird zurückgefordert

Sozialreferat beteiligt sich an Prozess gegen Schörkmayr und agiert mit Verträgen prophylaktisch

Utl.: Sozialreferat beteiligt sich an Prozess gegen Schörkmayr und
agiert mit Verträgen prophylaktisch =

Klagenfurt (OTS) - "Unser Gemeinwesen gibt viel Geld für den sozialen
Ausgleich aus. Die Glaubwürdigkeit des Sozialsystems hängt aber
wesentlich davon ab, dass der Steuerzahler sich sicher sein muss,
dass diese Mittel zweckentsprechend verwendet werden", erklärt der
Kärntner Sozialreferent LR Mag. Christian Ragger. Aus diesem Grund
trat das Land auch dem Betrugsprozess gegen den Leiter des no
problem-Orchesters Josef Schörkmayr bei. "Unser Anwalt meldete
vorerst einmal Schaden-ersatzansprüche des Landes von knapp 100.000
Euro an", teilt Ragger mit. "Jeder Euro, der für soziale Zwecke
gewährt, aber nicht korrekt verwendet wurde, wird zurück gefordert",
stellt er klar. Es bestehe im Fall Schörkmayr der Verdacht der
Untreue, wobei die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift die
Schadenssumme mit 450.000 Euro beziffert.

LR Ragger weist darauf hin, dass dieser Fall aufgrund der strengen
Kontrollen, die er für Subventionen angeordnet hat, aufgeflogen ist.
Er habe angeordnet, dass eine Sachverhaltsdarstellung an die
Staatsanwaltschaft erstattet wird, die jetzt nach zwei Jahren zu
einer Anklage geführt habe. Das Land habe für das no
problem-Orchester in den letzten 20 Jahren mehr als fast zwei
Millionen Euro bezahlt. Der von ihm veranlasste strenge Prüfmodus
bewirkte einen Förderstopp. Es sei laut Ragger bedauerlich, dass die
eigenwillige Umsetzung der begrüßenswerten Idee, beeinträchtigten
Menschen sinnvoll kreativ zu beschäftigen, letztlich vor dem
Strafrichter landet.

Ragger betont, dass strenge interne Kriterien Wiederholungsfälle
vermeiden sollen. "Wir steigen in den meisten Fällen von einer
Subventionsvergabe auf Verträge um, in denen genaue Bestimmungen u.a.
auch über Gehaltsobergrenzen und zulässige Verwaltungskosten
festgelegt werden. Bei einem Verstoß dagegen, wird der Vertrag
gekündigt und es fließt kein Geld mehr. Eine Auflage lautet, dass
Geschäftsführung und Vorstand getrennt sind, um ein Vieraugenprinzip
zu gewährleisten. Geschäftsführende Obmänner soll es nicht mehr
geben. Dieses Modell ist anfällig dafür, dass die Kontrolle auf der
Strecke bleibt, was man auch am Fall des no problem-Orchesters sehen
kann", erklärt Ragger abschließend.

(Schluss)

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