• 14.01.2013, 18:00:24
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Wiener Zeitung: Leitartikel von Walter Hämmerle: "An den Bürgern versündigt"

Ausgabe vom 15. Jänner 2013

Utl.: Ausgabe vom 15. Jänner 2013 =

Wien (OTS) - "Ohne Zweifel" bestechlich, das Urteil vier Jahre Haft,
unbedingt. Das Verdikt in erster Instanz gegen Ernst Strasser lässt
an Klarheit und Härte nichts vermissen. Die Zeit, in der Politiker
von Österreichs Justiz auf Gnade vor Recht hoffen durften, scheinen
vorbei zu sein. Josef Martinz und Uwe Scheuch belegen diese These.

An die Stelle des augenzwinkernden Wegschauens rückt nun - lange hat
es gedauert - die Vorbildfunktion der Politik ins Zentrum. Auch die
großen Fische sollen sich künftig nicht mehr sicher sein können, dass
nur die kleinen zum Handkuss kommen. In den drei Fällen war es
allerdings auch schwierig für die Gerichte, die Unschuldsvermutung
bis zum Ende aufrechtzuerhalten: Zwei Mal - bei Strasser und bei
Scheuch - zerstörten Video- beziehungsweise Audioaufzeichnungen die
Glaubwürdigkeit der Angeklagten. Bei Martinz brachte das Geständnis
des mitangeklagten Steuerberaters die Verteidigungsstrategie zum
Einsturz.

Das Ansehen der Republik, ihrer Institutionen und Repräsentanten ist
ein hohes Gut. Ein zu hohes Gut, um korrupte Politiker mit einem
blauen Auge davonkommen zu lassen. Die res publica ist - in Zukunft
noch viel mehr als in der Vergangenheit - auf die Bereitschaft
hervorragender Köpfe angewiesen, sich für das Allgemeinwohl zu
engagieren. Dieses idealistische Element lässt sich nicht durch einen
Verweis auf die Schlechtigkeit der Welt pragmatisch wegdiskutieren.
Mit Geld lässt sich dieses Engagement niemals aufwiegen, wer
unbedingt reich werden will, muss seine berufliche Erfüllung
außerhalb der Politik suchen. Wer es dennoch auf krummen Wegen
versucht, versündigt sich am Staat und seinen Bürgern. Man muss es so
pathetisch formulieren, auch wenn dies Strasser und seinesgleichen
nicht verstehen werden. Das ist die zentrale Botschaft dieses
Urteils.

Volle Härte gegen korrupte Politiker: Natürlich sind solche Urteile
gegen Politiker aber auch nicht frei vom Populismusverdacht,
entsprechen sie doch zweifellos dem vorherrschenden Bauchgefühl
vieler Bürger (und praktisch aller Medien). Über die juristische
Qualität der Urteilsfindung sagt das allein noch nichts aus. Man
denke nur an den Bawag-Prozess, wo die Revision die erstinstanzlichen
Urteile quasi in der Luft zerrissen hat. Die Wiederholung des
Verfahrens endete erst kürzlich mit sechs Freisprüchen für sieben
Angeklagte.

www.wienerzeitung.at/leitartikel

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