• 13.01.2013, 10:40:32
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BMWF, uniko und ÖH: Vor dem Studium kommt das Inskribieren - Neuregelung gilt erstmals auch im Sommersemester

Österreichweit endet Inskriptionsfrist einheitlich am 5. Februar - klar definierter Ausnahmekatalog für Härtefälle

Utl.: Österreichweit endet Inskriptionsfrist einheitlich am 5.
Februar - klar definierter Ausnahmekatalog für Härtefälle =

Wien (OTS) - "Vor dem Studium kommt das Inskribieren" - nach ihrer
erfolgreichen Bewährungsprobe im Herbst gilt die Neuregelung der
Inskription heuer auch erstmals im Sommersemester: Die Frist für den
erstmaligen Beginn eines Studiums (also nicht die Fortsetzung eines
Studiums) endet österreichweit am 5. Februar. Mit einem
entsprechenden Informationspaket informieren das Wissenschafts- und
Forschungsministerium (BMWF), die Universitätenkonferenz (uniko) und
die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) in den kommenden
Wochen (angehende) Studierende über diese Neuerung, die im Vorjahr
von Ministerium, uniko und ÖH gemeinsam erarbeitet wurde. Die
Informationsmaßnahmen reichen von morgen beginnenden Informationen
via Printmedien über die eigens eingerichtete Homepage
www.studienbeginn.at bis hin zu Informationen seitens uniko und ÖHs
an den Universitäten (Newsletter, Beratungsstellen etc.).

"Wir haben im Herbst gesehen: Die Neuregelung bringt mehr
Planungssicherheit, davon profitieren Studierende und Lehrende", so
Wissenschafts-und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle. "Die
Universitätsleitungen und mit ihnen die Studienanfängerinnen und
-anfänger haben zu Beginn des Wintersemesters den Beweis erbracht,
dass die anfänglichen Sorgen über mögliche Nachteile durch die
Neuregelung der Inskriptionsfrist unbegründet waren. Das stimmt auch
für die Abwicklung der erstmaligen Inskription im Sommersemester 2013
zuversichtlich", erklärt uniko-Präsident Rektor Dr. Heinrich
Schmidinger. "Oberstes Ziel ist es, so viele junge Menschen wie
möglich zum Studium zu bewegen. Niemand soll aus bürokratischen
Gründen von der Universität abgehalten werden", betont Janine Wulz
vom Vorsitzteam der ÖH.

Neuregelung der Inskription
Die von BMWF, uniko und ÖH erarbeiteten (neuen) Rahmenbedingungen für
die Erstzulassung zu Bachelor- und Diplomstudien im Überblick:
- Allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung (nicht also
Fortsetzung des Studiums) zu einem Bachelor- oder Diplomstudium bis
5. Februar. Für Studien mit Aufnahmeverfahren bzw.
Aufnahmebedingungen oder Eignungstests werden eigene Fristen
festgelegt (zB Kunststudien, Sport).
- Durch einen klar definierten Ausnahmekatalog werden Härten in
Einzelfällen abgemildert. Diese können dann in der Nachfrist (endet
am 30. April) inskribieren.
- Frist zur Fortsetzungsmeldung (wie bisher): 30. April
- Gesetzlich festgelegte Vereinfachung des Bachelor-Master-Umstiegs
bei Studienabschlüssen an derselben Universität.

Der Ausnahmekatalog im Überblick
- Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der
Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium,
sofern das Ergebnis erst nach dem 1. Februar vorliegt.
- Erlangung der Allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester
erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 1.
Februar.
- Bei Zivildienern, Präsenzdienern und bei Ableistung eines
freiwilligen sozialen Jahres, sofern zum 1. Februar der Dienst
geleistet wurde bzw. eine Einberufung bestand und der Dienst später
nicht angetreten oder vor Ende der Nachfrist abgebrochen oder
unterbrochen wurde.
- Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch ein
unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, die
Frist einzuhalten und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad
des Versehens trifft.
- Personen, die nachweislich auf Grund von Berufstätigkeit oder
Praktika daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen
Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen.
- Personen, die nachweislich auf Grund eines Auslandsaufenthaltes aus
zwingenden Gründen daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen
Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen.

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