- 11.01.2013, 10:15:16
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Geschädigte Anleger klagen Griechenland
Wien (OTS) - Die Republik Griechenland hat fällige Staatsanleihen
nicht getilgt, sondern einseitig gegen Anleihen mit wesentlich
unattraktiveren Bedingungen konvertiert. Die Anleihegläubiger wurden
nicht gefragt und haben durch diese einseitige und bedenkliche
Maßnahme beträchtliche Schäden erlitten. Die österreichische Politik
hat nicht zum Schutz der geschädigten österreichischen Anleger
reagiert.
Zahlreiche österreichische Geschädigte haben die auf
Kapitalmarktrecht spezialisierte Brand Rechtsanwälte GmbH mit der
Einbringung von Schadenersatzklagen gegen Griechenland beauftragt.
Brand Rechtsanwälte GmbH vertritt dabei private und institutionelle
Investoren.
Rechtsanwalt Michael Brand: "Diese einseitige Konvertierung durch
Griechenland ist eine materielle Enteignung der Gläubiger. Die
Anleger haben die Anleihe gezeichnet und Griechenland finanziert,
weil sie auf die Einhaltung der Anleihebedingungen vertraut haben.
Die Zwangskonvertierung verstößt gegen fundamentale Grundsätze des
österreichischen und europäischen Rechts. Wir haben im ersten Schritt
die Republik Griechenland aufgefordert, die fälligen Anleihen zu
bedienen und zu zahlen. Die griechische Botschaft hat nicht
reagiert." Daher hat Rechtsanwalt Michael Brand eine Strategie
entwickelt, um die Hellenische Republik Griechenland in Österreich
klagen zu können. Klagen in Griechenland würden viele Jahre dauern,
wobei der Prozessausgang aufgrund der einseitigen Interessenlage
ungewiss wäre. Die ersten Klagen werden in den nächsten Tagen
eingebracht. Ein positives Urteil kann in Österreich und Griechenland
vollstreckt werden, führt Rechtsanwalt Michael Brand aus.
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