• 07.01.2013, 12:31:31
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RfW-BO Amann zu ÖGB: Betriebsvereinbarungen verbunden mit klaren, unumstößlichen Rahmenbedingungen rechtlich absichern!

"Sozialpartnerschaft" auf Betriebsebene werde vielerorts zum Wohle aller praktiziert & sei rechtlich abzusichern. Auch beim Thema Kurzarbeit müsse eine Betriebsvereinbarung reichen.

Utl.: "Sozialpartnerschaft" auf Betriebsebene werde vielerorts zum
Wohle aller praktiziert & sei rechtlich abzusichern. Auch
beim Thema Kurzarbeit müsse eine Betriebsvereinbarung reichen. =

Wien (OTS) - "Wer A sagt, muss auch B sagen: In Zusammenhang mit
Kurzarbeitsvereinbarungen singt die Gewerkschaft das "Hohelied" auf
ihre Betriebsräte. Konsequent wäre es, wenn sie an der Stärkung der
"betrieblichen Sozialpartnerschaft" mitarbeiten würde, das heißt an
der rechtlichen Absicherung von Betriebsvereinbarungen generell",
betont heute RfW-Bundesobmann Fritz Amann. "Auch beim Thema
Kurzarbeit reicht es, wenn die "betrieblichen Sozialpartner" sich
einigen. Soviel Kompetenz dürfen die Gewerkschaftsbosse ihren
Betriebsräten schon zutrauen", so Amann weiter.

Wenn einmal Kurzarbeit im Raum stehe, müsse man rasch Entscheidungen
treffen können, es gehe schließlich um das wirtschaftliche Überleben
und damit um den Erhalt von Arbeitsplätzen. "Dass man darüber auch
auf der Ebene der Sozialpartner verhandeln muss und eine
Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat nicht reicht, ist daher
kontraproduktiv", so Amann. Grundsätzlich werde die
"Sozialpartnerschaft" auf Betriebsebene in vielen KMUs seit Jahren
praktiziert - und zwar zum Wohle und mit dem Einverständnis aller
Betroffenen. "Das man sich dabei immer noch in einer rechtlichen
Grauzone bewegen muss, ist ein Unding. Betriebsvereinbarungen -
verbunden mit klaren, unumstößlichen Rahmenbedingungen müssen
rechtlich abgesichert werden", fordert Amann.

Im Übrigen würden auch flexible Arbeitszeiten in vielen KMUs schon
lange im Konsens von Arbeitgebern und Arbeitnehmern praktiziert.
"Auch das muss rechtlich abgesichert werden. Würde die Gewerkschaft
ihre "Scheuklappen" abnehmen, könnte sie auch hier die Vorteile
erkennen: Sichere Jobs, keine Einkommensverluste und im besten Fall
ist keine Kurzarbeit vonnöten", so Amann. Und wenn es ein weiteres
gemeinsames Ziel für 2013 gäbe, wäre das ein "fairer Lohn" mit einem
niedrigeren Eintritts-Lohnsteuersatz und die Abschaffung der kalten
Progression. "Damit könnte man endlich auf Augenhöhe Entscheidendes
für die Arbeitnehmer und Unternehmen schaffen: nämlich die dringend
notwendige Kaufkraft und damit ein Einkommen für ein notwendiges
Auskommen!", so Amann.

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