• 06.01.2013, 10:43:16
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BM Töchterle und StS Kurz: Steigerungen zeigen Wirkung des 5 Punkte-Programms zur verbesserten Berufsanerkennung

Rund 30 Prozent mehr Bewertungen - verbessertes Service und kürzere Verfahren für Nostrifizierungswerber/innen werden verstärkt angenommen

Utl.: Rund 30 Prozent mehr Bewertungen - verbessertes Service und
kürzere Verfahren für Nostrifizierungswerber/innen werden
verstärkt angenommen =

Wien (OTS) - Das vergangenen März von Wissenschafts- und
Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle und
Integrationsstaatsekretär Sebastian Kurz präsentierte 5
Punkte-Programm zur verbesserten Berufsanerkennung von
Akademikerinnen und Akademikern aus Drittstaaten zeigt Wirkung, wie
die nun für 2012 vorliegenden Zahlen zeigen. "Das verbesserte Service
sowie das umfassende Informationsangebot werden sehr gut angenommen.
Somit kommen erworbene Qualifikationen verstärkt zum Einsatz", so
Töchterle. "Integration funktioniert durch Leistung. Leistung soll
man fordern, aber wenn sie einmal erbracht ist auch anerkennen. Bei
uns soll niemand Taxi fahren, wenn er eine höhere Ausbildung hat. Wer
im Ausland eine gute Ausbildung gemacht hat, der soll bei uns nicht
Taxi fahren müssen", betonte Kurz. "Wir nutzen damit künftig
verstärkt vorhandenes Potenzial."

Die Bewertung und Anerkennung/Nostrifizierung von Abschlüssen von
Akademiker/innen aus Drittstaaten wurde mit dem 5 Punkte-Programm
erleichtert, die Zahlen sind gestiegen: Gab es 2011 noch 2.073
Bewertungen ausländischer Hochschuldiplome, so waren es im Vorjahr
bereits 2.665. Das entspricht einer Steigerung von rund 30 Prozent.
Im entsprechenden Ausmaß sind auch die Beratungen von Bewerber/innen
für eine Anerkennung über Telefon oder eMail gestiegen.

Das 5-Punkte-Programm im Überblick:
- One-Stop-Info - zentrale Anlaufstelle und Infopoint für
Nostrifizierung: Zur besseren und umfassenderen Information der
Drittstaatsangehörigen wurde die bestehende Infostelle NARIC
(National Academic Recognition Information Centre) im
Wissenschaftsministerium in der Öffentlichkeit stärker als
Infoservicestelle positioniert und eine Informationsoffensive
gestartet. Die eigens eingerichtete Homepage (www.nostrifizierung.at)
wird stark nachgefragt. Zusätzlich wurde eine neue Mail-Anlaufstelle
für Auskünfte aller Art geschaffen ([email protected]) und
Informationsmaterialien des Staatssekretariates und des
Österreichischen Integrationsfonds wurden in die neue Homepage der
NARIC eingespeist.

- Zentrale Einreichung bei NARIC möglich: War es für
Antragssteller/innen oft zuvor schwer herauszufinden, wo sie ihre
Ansuchen einreichen können, gibt es nun mit NARIC eine direkte Info-
und Einreichstelle. Diese leitet sie dann an die jeweils zuständige
Universität weiter. Für das Verfahren selbst ist weiterhin die
Universität zuständig.

- Wartezeit für Bearbeitung der Anträge wurde halbiert: Ab Einreichen
der vollständigen Unterlagen hatten Universitäten zuvor 6 Monate Zeit
um zu prüfen und entscheiden, ob der Abschluss nostrifiziert wird
bzw. welche Ergänzungen zu leisten sind. Mit dem 5-Punkte-Programm
und der Novelle des Universitätsgesetzes wurde diese maximale
Wartezeit für die Bewerber/innen auf 3 Monate halbiert.

- Zentrale Geschäftsstelle als Kompetenzzentrum im Bereich Medizin:
Bis zur Hälfte der jährlichen Anträge für Nostrifizierungen in
Österreich betrifft den Medizinbereich und damit die drei
Medizinischen Universitäten (Wien, Graz, Innsbruck). Für eine
effizientere Abwicklung soll eine gemeinsame Geschäftsstelle der drei
MedUnis sorgen.

- Kostenlose Bewerbungshilfe ohne Bürokratie - Recht auf Bewertung
von Abschlüssen im nicht-reglementierten Bereich: Neben den
reglementierten akademischen Berufen (zB Ärzte, Rechtsanwälte,
Architekten, Steuerberater) sind die meisten Berufe für
Akademiker/innen nicht reglementiert (z.B. Tätigkeiten in Banken,
Transportfirmen, Personalbüros), weshalb deren Ausübung auch keine
Nostrifizierung voraussetzt (zB wenn sich ein/e
Drittstaatsangehörige/r mit einem Informatikstudium für die
Informatikabteilung eines Unternehmens bewirbt). Was die
Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung betrifft, bestehen bei Arbeitgebern
aber oft Zweifel. Als Bewerbungshilfe steht nun das Service der NARIC
verstärkt zur Verfügung. Damit können Arbeitgeber/innen kostenlos die
Ausbildung von Drittstaatsangehörigen besser vergleichen und
bewerten. Diese Bewertung ist unbürokratisch meist innerhalb weniger
Tage möglich. Dabei handelt es sich um ein Gutachten von offizieller
Stelle, nicht aber um eine Anerkennung im akademischen Sinn
(Nostrifizierung).

Unter "Nostrifizierung" versteht man die vollständige Anerkennung
eines ausländischen Studienabschlusses durch eine österreichische
Universität. Dabei wird das ausländische Studienprogramm mit dem
entsprechenden inländischen Studium verglichen. Fehlende Teile, die
in Österreich für das Studium essenziell sind, müssen nachgeholt
werden. Die Nostrifizierung ist für jene Bewerber/innen notwendig,
die einen gesetzlich reglementierten Beruf (z.B. Arzt/Ärztin,
Lehrer/in, Zivilingenieur/in, Rechtsanwalt/wältin) ausüben möchten
und nicht ohnehin bereits das Berufsrecht aufgrund des EU-Rechts
haben.

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