- 03.01.2013, 17:22:33
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Wiener Zeitung: Leitartikel von Walter Hämmerle: "Die Wut und der Rechtsstaat"
Ausgabe vom 4. Jänner
Utl.: Ausgabe vom 4. Jänner =
Wien (OTS) - Mitunter ist es notwendig, sich selbst zu versichern,
was für eine ungeheure Errungenschaft der liberale Rechtsstaat
darstellt. Und unweigerlich fragt man sich, ob wir noch einmal in der
Lage wären, so emotionslos auch mit schwersten Verbrechen umzugehen.
Oder ob nicht die Wut über Untaten die Vernunft hinwegfegen würde.
Grundsätze, wie das Recht auf ein faires Verfahren, das Verbot
rechtswidrig erlangter Informationen, das Prinzip der
Unschuldsvermutung (etwas, das hierzulande fast nur noch mit
ironischem Unterton vermerkt wird), das Recht auf eine professionelle
Verteidigung und - dies vor allem - die Unabhängigkeit der Gerichte:
Der Druck auf diese rechtsstaatlichen Errungenschaften hat in den
vergangenen Jahren unübersehbar zugenommen, sei es im Umgang mit
Terroristen wie Al-Kaida, mit Massenmörder wie Anders Breivik oder
mit Sexualverbrechern wie aktuell in Indien. Und es geht nicht nur um
Länder fern von Österreich, auch hierzulande müssen solche
Selbstverständlichkeiten immer wieder verteidigt werden.
Natürlich müssen wir unser Verständnis von Recht und Gerechtigkeit,
von Strafe und Verantwortung ständig überprüfen und gegebenenfalls
neu ausrichten oder anpassen. In Gesetz gegossene gesellschaftliche
Übereinkünfte hinken notwendigerweise der sozialen Realität
hinterher. Das gilt vor allem für den Umgang mit Missbrauch und
Sexualität. Mitunter überkommt einen Fassungslosigkeit, wenn man
erkennt, wie bis vor kurzem noch unter dem Deckmantel sexueller
Befreiung die Rechte von Unmündigen verletzt wurden. Hier stellt sich
auch die Frage, warum Vermögensdelikte immer noch härter bestraft
werden als Körperverletzung.
Justizpolitik ist beinharte Gesellschaftspolitik. Das Problem ist
nur, dass die Emotionen, die dabei zwangsläufig hochkochen, dazu
tendieren, am Fundament des Rechtsstaats zu nagen. Es ist nicht
leicht, im Angesicht drohender Terrorattentate auf Informationen zu
verzichten, die durch Folter erpresst worden sind; oder auf einen
fairen Prozess für Vergewaltiger, wenn der Volkszorn den Strang
fordert; oder dem Grundsatz zu folgen, dass nicht das Opfer über die
Strafe entscheidet, wie im Fall von Fußfesseln für Sexualstraftäter.
Auch darüber kann, ja muss man diskutieren. Aber nicht im
Windschatten einer erregten Öffentlichkeit. Auch das gehört zu den
Prinzipien eines liberalen Rechtsstaats.
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