- 21.12.2012, 12:08:14
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BZÖ: Bucher und Stadler fordern automatische gemeinsame Obsorge für Kinder
"Staat soll bei Verletzung der Unterhaltspflicht Zahlungen übernehmen und Geld vom säumigen Elternteil selbst zurückholen"
Utl.: "Staat soll bei Verletzung der Unterhaltspflicht Zahlungen
übernehmen und Geld vom säumigen Elternteil selbst
zurückholen" =
Wien (OTS) - BZÖ-Chef Klubobmann Abg. Josef Bucher und MEP Mag. Ewald
Stadler forderten heute im Rahmen einer Pressekonferenz die rasche
Umsetzung der automatischen gemeinsamen Obsorge für Kinder, wenn
zwischen den Kindeseltern eine Lebensgemeinschaft besteht,
beziehungsweise bestanden hat. "Gerade Weihnachten ist für viele
Väter ein schmerzvolles Ereignis, weil sie auf ihre Kinder verzichten
müssen. Jährlich sind rund 20.000 Kinder von einer Trennung der
Eltern betroffen. Wir als Familienpartei BZÖ wollen eine
Gleichberechtigung von Müttern und Vätern und das Recht des Kindes
auf beide Elternteile. Das von SPÖ nun ÖVP beschlossene Antragsrecht
des Vaters auf gemeinsame Obsorge ist zu wenig, wir brauchen einen
Automatismus nach dem Vorbild Deutschlands, wo das bereits bestens
funktioniert", so Bucher. Auch Liechtenstein plane dies umzusetzen.
Stadler wies darauf hin, dass die ehemalige ÖVP-Justizministerin
Bandion-Ortner eine solche Regelung gewollt habe, aber ihre
Nachfolgerin Karl vor der SPÖ eingeknickt sei. "Das in der
rot-schwarzen Regelung beschlossene Antragsrecht des ledigen Vaters
auf die gemeinsame Obsorge wäre sowieso gekommen, weil Österreich ein
diesbezügliches Urteil des EuGH umsetzen hätte müssen. Mit dem
Antragsrecht werden die Väter wie Bewährungspflichtige behandelt, die
sich im Umgang mit dem Kind bewähren müssen, das ist unglaublich. Das
BZÖ wird die gemeinsame Obsorge jedenfalls zum Wahlkampfthema machen
und die ÖVP wird erklären müssen, warum sie vor der SPÖ-Lobby in die
Knie gegangen ist."
Der BZÖ-Justizexperte forderte weiters, dass der Staat im Fall der
Verletzung der Unterhaltspflicht eines Elternteils in allen Fällen
sofort die Unterhaltszahlungen übernehmen müsse. "Die derzeitige
Unterhaltsvorschussregelung funktioniert nicht. Das bedeutet, dass
immer mehr insbesondere alleinerziehende Mütter und deren Kinder in
die Armutsfalle geraten, weil der Staat die Bevorschussung nicht
leiste, weil der Unterhalt nicht einbringbar sei. Ohne
Unterhaltsvorschuss kann sich dann der alleinerziehende Elternteil
Miete, Schulgeld oder die Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht
mehr leisten. Das BZÖ fordert, dass der Staat den Unterhalt bei
Zahlungssäumigkeit des Elternteils übernimmt und sich das Geld dann
vom diesem zurückholt. Denn der Staat hat einen einfacheren Zugang
zur Eruierung der Vermögensverhältnisse des zahlungssäumigen
Elternteils und kann das Geld effizienter zurückfordern. Damit wäre
Schluss mit dem Hin- und Herwerfen der Kompetenzen auf dem Rücken der
armutsgefährdeten Kinder", betonte Stadler.
Wenn ein Elternteil gegen Unterhaltspflichten oder das Besuchsrecht
verletze, solle dieser die Obsorge für das Kind verlieren, verlangte
Stadler. "Es kommt leider immer wieder vor, dass Väter die
Unterhaltszahlungen für die Kinder als Druckmittel gegen die Mütter
und diese das Besuchsrecht gegen die Väter einsetzen. Mit einem
drohenden Obsorgeverlust kann dieses Druckmittel auf dem Rücken der
Kinder verhindert werden", so Stadler.
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