- 19.12.2012, 10:14:16
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Spindelegger: "Großer Erfolg für Richterin Renate Winter"
Vizekanzler gratuliert der erfolgreichen österreichischen Kandidatin zu ihrer Wahl in den UNO-Kinderrechtsausschuss
Utl.: Vizekanzler gratuliert der erfolgreichen österreichischen
Kandidatin zu ihrer Wahl in den UNO-Kinderrechtsausschuss =
Wien (OTS) - "Ich freue mich mit Frau Mag. Renate Winter und
gratuliere ihr ganz herzlich zu ihrer hervorragenden Wahl in den
UNO-Kinderrechtsausschuss. Sie ist die erste Österreicherin, die
Mitglied dieses wichtigen Vertragsorgans wird. Frau Mag. Winter
verfügt als ehemalige Jugendrichterin, internationale Richterin und
Kinderrechtsexpertin über jahrzehntelange Erfahrung in der
Jugendgerichtsbarkeit sowie der Umsetzung der
UNO-Kinderrechtskonvention in nationales Recht. Ihre Wahl ist eine
Anerkennung ihrer beeindruckenden beruflichen Leistungen und eine
Bestätigung ihrer herausragenden Qualifikation für diese Aufgabe", so
Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger in einer ersten
Reaktion. "Mit ihrer Erfahrung und ihrem unermüdlichen Engagement für
die Rechte von Kindern und Jugendlichen wird Frau Mag. Winter in den
nächsten Jahren einen wertvollen Beitrag zur Arbeit im
UNO-Kinderrechtsausschuss leisten. Ich wünsche ihr alles Gute für
diese wichtige Aufgabe".
Frau Mag. Renate Winter wurde bei der in New York am 18. Dezember
abgehalten Wahl gewählt. Renate Winter wurde bereits im ersten
Wahlgang gewählt und erhielt mit 153 Stimmen die zweithöchste
Stimmenanzahl aller Kandidaten. Insgesamt standen 15 KandidatInnen
aus allen Regionalgruppen der Vereinten Nationen für 9 frei werdende
Plätze zur Wahl.
Der UNO-Kinderrechtsausschuss prüft die Umsetzung der
UNO-Kinderrechtskonvention durch die derzeit 193 Vertragsstaaten der
Konvention. Außerdem veröffentlicht der Ausschuss regelmäßig
allgemeine Kommentare wie einzelne Bestimmungen der Konvention zu
interpretieren sind und trägt damit ganz wesentlich zur
Weiterentwicklung der Kinderrechte bei. Dem Ausschuss gehören 18
unabhängige ExpertInnen an, die von den Vertragsstaaten für eine
Periode von vier Jahren gewählt werden. Die Mitgliedschaft der neun
gewählten ExpertInnen beginnt am 1. März 2013.
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