• 18.12.2012, 13:31:04
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  • OTS0184 OTW0184

LK zur Grunderwerbssteuer: Neue Einheitswert-Hauptfeststellung war notwendig

In Land- und Forstwirtschaft bleibt Einheitswert weiterhin Bemessungsgrundlage

Utl.: In Land- und Forstwirtschaft bleibt Einheitswert weiterhin
Bemessungsgrundlage =

Wien (OTS) - "Diese Entscheidung ist für uns eine Bestätigung dafür,
dass die neue Hauptfeststellung der Einheitswerte notwendig war. Es
ist der Bauernvertretung damit gelungen, auch in Zukunft abzusichern,
dass der Einheitswert in der Land- und Forstwirtschaft die
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer und andere Abgaben
bleiben kann", dies erklärte Gerhard Wlodkowski, Präsident der LK
Österreich, heute zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
betreffend Grunderwerbssteuer.

Heute wurde bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof mit
27.11.2012 die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer
aufgehoben hat. Ähnliche Entscheidungen wurden bereits für andere
Abgaben wie Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Eintragungsgebühr
zum Grundbuch getroffen. Wie schon in früheren Entscheidungen wendet
sich der Verfassungsgerichtshof nicht gegen die Einheitswerte an
sich, sondern kritisiert die mangelnde Aktualität. Tatsächlich liegen
die letzten Einheitswert-Hauptfeststellungen Jahrzehnte zurück.

Aufgrund dieser Situation hat die LK Österreich bereits seit
Jahren eine Neufeststellung der Einheitswerte für das land- und
forstwirtschaftliche Vermögen gefordert. Jetzt hat der Gesetzgeber
reagiert und mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 eine neue
Hauptfeststellung zum 01.01.2014 angeordnet. "Die Vorbereitungen
dafür haben bereits begonnen. Daher werden künftig den aktuellen
Verhältnissen entsprechende Einheitswerte in der Land- und
Forstwirtschaft vorliegen", betonte der LK Österreich-Präsident.
(Schluss)

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